SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

„Landes-CDU misstraut offenbar den Zusagen der eigenen Bundespartei“

Bei den Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre können die nordrhein-westfälischen Kommunen auch mit mehr Geld vom Bund planen. Insgesamt fünf Milliarden Euro sollen jährlich ab 2018 an die Städte und Gemeinden fließen. Der Bund möchte damit die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen fördern. Die NRW-Kommunen dürfen künftig das Geld bei den Etatplanungen berücksichtigen. Vorerst nur zu fünfzig Prozent. Das sieht ein Erlass des NRW-Innenministeriums vor. Hierzu sagt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner:

„Wir sind froh, dass die Kommunen das vom Bund angekündigte Geld bereits jetzt in ihre Haushaltsplanungen einrechnen dürfen. Die zugesagten Entlastungen sind ein sehr wichtiger Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung, auch wenn wir bisher noch keine Details kennen.

Für jeden sollte nun klar erkennbar sein, dass das Versprechen des Bundes im Hinblick auf die Entlastungen eindeutig und unmissverständlich ist. Umso unverständlicher ist eine von der CDU-Landtagsfraktion in diesem Zusammenhang an das Ministerium für Inneres und Kommunales gerichtete Anfrage. In dieser werden die Regelungen im Erlass als ein ‚Vorstoß zu unseriöser Haushaltspolitik‘ gebrandmarkt, die auf einer ‚Kaskade von Fiktionen‘ beruhen würden. Hier offenbart sich offenkundig ein tief sitzendes Misstrauen der Landes-CDU gegenüber den auch von der eigenen Partei im Bund gemachten Zusagen, obwohl die fünf Milliarden Euro mittlerweile sogar in der mittelfristigen Finanzplanung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ausdrücklich festgeschrieben worden sind.

Die rot-grüne Landespolitik wird sich jedenfalls weiter mit großem Nachdruck dafür einsetzen, dass über die grundsätzliche Zusage des Bundes hinaus auch bei den Verhandlungen zur detaillierten Ausgestaltung der vereinbarten Entlastungen eine kommunalfreundliche Regelung zustande kommt.“

 

Und jährlich grüßt das Murmeltier bei den Haushaltsberatungen!

Lieber Leserin, lieber Leser,

in dieser Woche schließen wir im Landtag die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr ab. Die NRWSPD hat schon vor einigen Wochen in einem aktuellen Flugblatt deutlich gemacht, dass wir sowohl sparen (Seit 2010 hat Rot-Grün die Neuverschuldung des Landes um 70 Prozent gesenkt) und gleichzeitig in Kinder, Bildung und in die Infrastruktur investieren werden.

Bildung war auch Thema bei den Haushaltsberatungen: Sowohl in den Anträgen der NRWCDU und der NRWFDP fanden sich Vorschläge zur Finanzierung von Bildung und hier kann man sagen "und jährlich grüßt das Murmeltier", denn beide Parteien fordern auch in diesem Jahr die Wiedereinführung von Studiengebühren in NRW.

Aber scheinbar hat man bei der NRWCDU Angst vor dem Wort “Studiengebühr”, denn im Antrag zur Hochschulfinanzierung man spricht nun von einem:

Die Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein, deshalb bleibt es dabei: Mit der NRWSPD und den Grünen wird es keine Studiengebühren geben!

Herzlichst,
Ihre Inge Howe


Weitere Abgeordnetenblogartikel von Inge Howe:
Abgeordnetenblog des MT

 

„Ein starkes Zeichen der Solidarität“

In einer gemeinsamen Sitzung haben heute der Innenausschuss und der Ausschuss für Kommunalpolitik die Themen Flüchtlinge und Flüchtlingshilfe beraten. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

„SPD und GRÜNE haben heute ein Hilfspaket für Flüchtlinge vorgelegt, das bundesweit seinesgleichen sucht. Das Land wird im kommenden Jahr 145 Millionen für die Menschen zur Verfügung stellen, die zu uns kommen, weil sie in ihrer Heimat von Bürgerkrieg und Verfolgung bedroht sind. Das entlastet die Kommunen und ist eine eindrucksvolle Stärkung der Willkommenskultur.

Umso bedauerlicher ist es, wenn die CDU mit durchsichtigen Tricks gegen dieses Maßnahmenpaket vorgeht. Noch einmal zur Klarstellung: Der Bund selbst finanziert eine Hilfe von 54 Millionen Euro, die gleiche Summe wird dem Land vom Bund lediglich als Darlehen zur Verfügung gestellt. Die 54 Millionen Euro Bundesmittel werden 1:1 an die Kommunen weitergegeben. Dazu kommen die 91 Millionen Euro, die das Land aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Darin eingerechnet sind die 54 Millionen Euro Darlehen.

Der Löwenanteil des Geldes fließt an die Kommunen, finanziert werden zudem unter anderem die Gesundheitsversorgung, die Unterbringung, die Beratung und die Betreuung von Kindern.

Die 145 Millionen Euro sind ein starkes Zeichen der Solidarität und der Hilfsbereitschaft. Das Land zahlt sie zu zwei Dritteln aus eigenen Mitteln. Wer etwas anderes behauptet, betreibt auf dem Rücken der Flüchtlinge billige Parteipolemik.“

 

Landtagsabgeordnete Rahe und Howe: Kommunen im Kreis bekommen 1,3 Millionen für Flüchtlinge zusätzlich!

Kreis Minden-Lübbecke: Die erste kommunalscharfe Berechnung der Hilfen für die Kommunen nach dem Flüchtlingsgipfel liegt vor. Demnach erhalten die Kommunen im Mühlenkreis über 1,3 Millionen Euro zusätzlich. 
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„Es tut gut zu sehen, mit wie viel Hilfsbereitschaft Flüchtlingen in unserem Land begegnet wird“, stellen die Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe fest. „Wichtig ist die Willkommenskultur vor Ort, mit der wir Flüchtlinge mit oft schrecklichen Erfahrungen und schweren Traumatisierungen aufnehmen.“
 
145 Millionen Euro stellen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund im kommenden Jahr für die hier ankommenden Flüchtlinge zur Verfügung. 108 Millionen Euro davon gehen direkt an die Kommunen. Mit weiteren 37 Millionen Euro finanziert das Land unter anderem eine zusätzliche Erstaufnahmeeinrichtung, zusätzliche Lehrer an den Schulen und die Ausweitung der sozialen Betreuung in den Landeseinrichtungen.
 
„Bund und Länder reagieren damit auf die steigende Zahl von flüchtenden Menschen“, so die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten. „Je zur Hälfte finanzieren sie auf Bundesebene ein Programm zur Entlastung der aufnehmenden Kommunen. Wir sorgen in NRW dafür, dass das Geld vor Ort ankommt.“ Im Umfang der landeseitigen 54 Millionen Euro hat das Land bereits angekündigt, Hilfestellungen für die Kommunen zu leisten. So sollen neben einer dauerhaften Aufstockung des Flüchtlings-Aufnahmegesetzes (FlüAG) Mittel für zusätzliche Plätze in der Offenen Ganztagsbetreuung, weiteres Personal in den Kindertageseinrichtungen und einen Härtefallfonds für alle Gesundheitskosten über 50.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
 
Die durch den Bund finanzierten weiteren 40 Millionen Euro werden nun zusätzlich weitergeleitet. Maßstab ist auch hier das FlüAG. „So kommt das Geld da an, wo auch die Flüchtlinge sind“, erläutern die Landtagsabgeordneten und erteilen damit Überlegungen der CDU eine Absage, die Mittel über eine Umsatzsteuerbeteiligung weiterzuleiten. Damit erhalten die Städte und Gemeinden zielgerichtet zusätzlich 40 Millionen Euro für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen. 
 
„Bei uns vor Ort wirkt sich die Entlastung folgendermaßen aus: Die elf Städte und Gemeinden im Mühlenkreis bekommen durch die Erhöhung der Flüchtlingspauschale des Landes 748.933 Euro. Zusammen mit den zusätzlichen Bundesmitteln sind das insgesamt 1.303.698 Euro. 
 
Das Land NRW wird damit in besonderer Weise seiner Verantwortung, die Verabredungen der beiden Flüchtlingsgipfel zu erfüllen und die vielfachen Anstrengungen der Städte und Gemeinden zu unterstützen, gerecht“, finden die Landtagsabgeordneten Rahe und Howe.
 

 

Landtagsabgeordnete Rahe und Howe schreiben Feuerwehrleiter an: NRW bekommt modernes Brand- und Katastrophenschutzrecht

Kreis Minden-Lübbecke: Nordrhein-Westfalen soll ein neues Brand- und Katastrophenschutzrecht bekommen, das drei Schwerpunkte beinhaltet: die Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes der Feuerwehr, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Anpassung der Regelungen zum Brandschutz. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den entsprechenden Gesetzentwurf über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) auf den Weg gebracht, der das bestehende Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG) ablöst. 
 
Die heimischen Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe haben die örtlichen Leiter der Feuerwehren und die Bürgermeister dazu angeschrieben und zum Dialog eingeladen: „Der Brand- und Katastrophenschutz in NRW hat sich bewährt und ist leistungsfähig und das soll auch so bleiben“, erklären die beiden Landtagsabgeordneten. Die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehrverbände, Hilfsorganisationen, und Gewerkschaften wurden bei dem Gesetzentwurf beteiligt. „Wir möchten aber auch eine Rückmeldung von den örtlich aktiven. Sie haben die Erfahrung und das Wissen, die wir für die weiteren Beratungen in Düsseldorf brauchen. Anschließend wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. 
 

 

„Der Stärkungspakt wirkt“

Die Beratungsfirma Ernst & Young hat eine Studie zur Finanzsituation der Kommunen veröffentlicht. Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

„Die Studie belegt ganz klar: Die Kommunen benötigen dringend eine Entlastung bei der Eingliederungshilfe. Diese Kosten verschlingen jedes Jahr hunderte Millionen Euro. Hier muss die Bundesregierung endlich handeln. Wir setzen uns massiv dafür ein, dass Berlin endlich reagiert. Von der NRW-CDU ist dazu nichts zu hören, sie duckt sich weg.

Durch den Stärkungspakt konnte die Kassenkreditaufnahme durch die Städte und Gemeinden deutlich reduziert werden. Die 61 an den beiden Stärkungspaktprogrammen teilnehmenden Städte werden zwischen 2016 und 2018 ausgeglichene Haushalte vorlegen. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Situation unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung. Im Jahr 2010, dem letzten Jahr der Rüttgers-Regierung, waren 138 Städte und Gemeinden noch in Nothaushalten. Im vergangenen Jahr waren es noch vier. Wir haben den schwarz-gelben Raubzug durch die kommunalen Kassen beendet. Wir haben die Kommunen wieder handlungsfähig gemacht. Der Stärkungspakt wirkt.“

 

Landtagsabgeordnete Rahe und Howe: Weitere Hilfen für Betreuungsvereine beschlossen

Minden: Die Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen erhalten 200.000 Euro mehr. Die Geschäftsführerin des Sozialdienst katholischer Frauen, Susanne Leimbauch hatte als Träger der hiesigen Betreuungsvereine die heimischen Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe auf die schwierige finanzielle Situation der Betreuung hingewiesen. Daraufhin konnten die beiden Abgeordneten zusätzliche Mittel für die Unterstützung der Vereine erreichen, im Haushalts- und Finanzausschuss ist der entsprechende Ansatz am Mittwoch von 1,7 Millionen Euro auf 1.9 Millionen angehoben worden.

„Dadurch sichern wir die Handlungsfähigkeit der Vereine und fördern gezielt die wertvolle ehrenamtliche Betreuungsarbeit, die diese tagtäglich leisten. Diese Maßnahme flankiert den ‚Aktionsplan zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens, zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen‘ der Landesregierung“ freut sich Inge Howe über das kurzfristige Ergebnis. Der neue Haushalt des Landes wird im Dezember in Düsseldorf verabschiedet. 

Mit den Landeszuschüssen sollen die Betreuungsvereine für Vorsorgevollmachten werben und Vorsorgebevollmächtigte in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützen.  
 

 

„Das Land schnürt ein Paket von 91 Millionen Euro für die Flüchtlingspolitik“

Die Koalition aus SPD und DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen reagiert auf die stark gestiegene Zuwanderung, insbesondere auf die steigende Zahl von Flüchtlingen aus von Kriegen betroffenen Ländern. Im nächsten Haushalt sollen insgesamt 91 Millionen Euro zusätzlich für diesen Bereich eingestellt werden – durch ein umfassendes Maßnahmenpaket. Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Fraktion im NRW-Landtag, und Reiner Priggen, Vorsitzender der Fraktion DIE GRÜNEN:

Norbert Römer: „Wir haben bei dem Flüchtlingsgipfel in Essen versprochen, dass wir den von Krieg und Vertreibung bedrohten Menschen schnell und wirksam helfen. Dieses Versprechen lösen wir ein. Mehr noch: Wir gehen weit über die dort getroffenen Zusagen hinaus und verdoppeln die Hilfsmittel in der Summe.“

Reiner Priggen: „Wer verfolgt wird, traumatisiert wurde und unsere Hilfe braucht, kann sich auf uns verlassen. Wir sorgen für angemessene Unterkünfte, wir verbessern die Betreuung sowie die Gesundheitsversorgung und gerade auch die Instrumente für die Integration der Kinder werden wir stärken.“

 

Inge Howe: Laternen- und Martinsumzüge werden auch weiterhin gesichert!

OWL/Minden: Heute und in den nächsten Tagen stehen in vielen Orten wieder Laternen- und Martinsumzüge von Kindergärten an. 
 
Die stellvertretende SPD Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der SPD Landtagsabgeordneten aus Ostwestfalen, Inge Howe (Minden), stellt dazu fest:
 
„Offenkundig ist ein unzutreffender Eindruck über den Umfang polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Martinsumzügen entstanden. Nicht nur Martinszüge, sondern alle Veranstaltungen, die im Sinne des § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen (z. B. Schützen- und Karnevalsumzüge, Sportveranstaltungen) und daher erlaubnispflichtig sind, sind vom Veranstalter so zu planen und durchzuführen, dass die Sicherheit und Ordnung des allgemeinen Verkehrs möglichst nicht beeinträchtigt wird. Die Straßenverkehrsbehörde als zuständige Erlaubnisbehörde ordnet dazu nach Durchführung eines Anhörungsverfahren alle erforderlichen Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen, alternative Streckenführungen) oder Auflagen (z. B. Einsatz von Ordnern des Veranstalters) an. 
 
Nur wenn im Einzelfall diese Maßnahmen nicht ausreichen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, oder es zu unerwarteten Sicherheitsstörungen kommt, kommen polizeiliche Maßnahmen wie z. B. Verkehrsregelung ergänzend in Betracht. Diese Regelung ist allerdings nicht neu, sondern entspricht der seit vielen Jahren geltenden Rechtslage. Die Polizei wird im Anhörungsverfahren beteiligt.
 
Selbstverständlich wird die Polizei unverändert immer dort tätig werden, wo es unerlässlich ist, um die Sicherheit eines Martinszuges zu gewährleisten. Besonders wichtig ist hier die frühzeitige, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Beteiligten, also dem Veranstalter, der zuständigen Genehmigungsbehörde und der Polizei. Dass insbesondere bei Martinsumzügen mit der Teilnahme einer Vielzahl auch noch sehr kleiner Kinder eine besondere Verantwortung wahrzunehmen ist, versteht sich dabei von selbst.
 
Im Namen meiner Landtagskolleginnen und Kollegen wünschen wir allen Umzügen und den teilnehmenden Kindern einen schönen, unfallfreien Martinszug!“
 

 

SPD Landtagsabgeordnete Howe und Rahe: „Fast alle Kommunen im Kreis bekommen Geld zurück“

Minden-Lübbecke: Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr rund 107 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Abrechnung der Einheitslasten des Jahres 2013. Diese erfreulichen Zahlen hat NRW-Innenminister Ralf Jäger nun bekanntgegeben.

Dazu erklären die heimischen SPD-Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe: „Für fast alle Kommunen im Mühlenkreis bedeutet das im Jahr 2015 erhebliche Mehreinnahmen. Das Land setzt hier ein höchstrichterliches Urteil um, das die alte Abrechnungspraxis von CDU und FDP für nichtig erklärt hatte. Es zeigt sich wiederum: Die SPD-geführte Landesregierung bleibt verlässlicher Partner der Kommunen.“

Im November letzten Jahres haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) zugunsten der Städte und Gemeinden geändert und dabei die Anforderungen des Landesverfassungsgerichts nach einer fairen und gerechten Mittelverteilung nach jahrelanger Untätigkeit von CDU und FDP umgesetzt. In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hatte sich die Koalition im Juni 2013 auf den nun gültigen Abrechnungsmodus der Kosten der Deutschen Einheit geeinigt.
 

 

Ärger mit Behörden? – Am 15.09.2014 Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses im Landtag!

Die lokale Landtagsabgeordnete Inge Howe weist auf die kommende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses hin:

Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.

Die nächste Sprechstunde findet am Montag, den 15. September 2014, in der Zeit zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr im Landtag, Platz des Landtags 1, 40221 der Stadt Düsseldorf statt.

Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich hierfür telefonisch unter der Telefonnummer 0211/884-2506 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr anmelden. Ohne vorherige Anmeldung ist die Teilnahme an der Sprechstunde leider nicht möglich.

In jedem Jahr machen schon rund 5.000 Menschen von ihrem Petitionsrecht Gebrauch und wenden sich mit einer Eingabe an das nordrhein-westfälische Landesparlament. Der Petitionsausschuss nimmt sich jeder einzelnen Eingabe an.

Weitere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.

Kontakt zum Petitionsausschuss: Telefon: (0211) 884-2506 oder 2938, Fax: (0211) 884-3004, E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de

 

Rahe und Howe widersprechen Falschmeldungen: Klassenfahrten in NRW sind nicht gefährdet!

Minden-Lübbecke: Die heimische SPD Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe sind erzürnt über falsche Meldungen in den Medien und sozialen Netzwerken zu Klassenfahrten. Demnach seien bereits geplante und genehmigte Klassenfahrten von Schulen aufgrund der Haushaltssperre des Finanzministers nicht mehr möglich. 

Ernst-Wilhelm Rahe stellt klar: „Klassenfahrten können trotz Haushaltssperre stattfinden, denn die Haushaltssperre hat in der Regel keine Auswirkungen auf Schulfahrten. Für die Schülerinnen und Schüler greift hier der Gleichbehandlungsgrundsatz. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, bereits genehmigte oder reservierte Schulfahrten zu stornieren.“ 

Und Inge Howe ergänzt: „Die Meldung zu den Klassenfahrten heute in der Presse ist schlichtweg falsch. Schulfahrten sind aus unserer Sicht Bestandteil des Bildungsprogramms von Schulen. Deshalb können für Schulfahrten im Jahr 2015 Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen werden, um nicht einen Teil der Schülerinnen und Schüler von einer Klassenfahrt auszuschließen. Dieses ist auch den Bezirksregierungen bekannt!“

Das Schulministerium und das Finanzministerium haben Ausnahmeregelungen von der Haushaltssperre vereinbart, damit es nicht zu Ungleichbehandlungen von einzelnen Klassen und Lerngruppen kommt.

Schulfahrten, die in der ersten Jahreshälfte 2015 durchgeführt werden sollen, können wie bisher auch im Rahmen des verfügbaren Budgets durchgeführt werden.

Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen bereits Anfang August beauftragt, alle Schulen über die vereinbarten Ausnahmen zu informieren, damit es zu keinen Beeinträchtigungen bei den Klassenfahrten kommt.

 

Verfassungsreform: Landtag startet Mitmachportal

Minden-Lübbecke: Auch Verfassungen kommen in die Jahre und müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Veränderte Lebensbedingungen, technischer Fortschritt oder auch die Folgen der laufenden Rechtsprechung sind in die Verfassung einzuarbeiten. Seit Anfang des Jahres arbeitet das NRW-Parlament an einer Neuauflage der Landesverfassung. Um die Bürgerinnen und Bürger dabei in den kommenden Monaten noch stärker zu beteiligen, hat die Verfassungskommission ein Mitmachportal gestartet.

Dort können Interessierte ihre Meinung zu den vier Themenblöcken der Verfassungskommission mit wenigen Klicks loswerden: Parlamentarismus und Landesregierung, Partizipation, Schuldenbremse sowie Kommunen und Verfassungsgerichtshof. Der jeweilige Blogeintrag erscheint nach der Freigabe durch den Landtag als Moderator. Geprüft wird dabei, ob die Beiträge den Mitmachregeln entsprechen.

In einem Kurzvideo zum Portalstart ruft der Vorsitzende Prof. Bovermann die Menschen in NRW dazu auf, die Blogseiten ausgiebig zu nutzen: "Wir haben schon eine Reihe von Eingaben erhalten, und ich bin sehr gespannt, welche weiteren Anregungen uns aus der Bevölkerung erreichen werden." Noch bis Ende kommenden Jahres setzt die Kommission ihre Arbeit fort. Über eine mögliche neue Verfassung muss dann der Landtag mit Zweidrittelmehrheit entscheiden.

Weitere Informationen: https://www.youtube.com/watch?v=z89pY4CglQA 

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/030-Parlament-und-Wahlen/015-Ausschuesse-und-Gremien/010-Verfassungskommission/15-Mitmachportal/Inhalt.jsp 

 

Anzahl der Streifenwagen ...

Zu den Diskussionen im Kommunalwahlkampf über den Bestand an Fahrzeugen der Polizei im Mühlenkreis gibt es jetzt eine Antwort der Landesregierung auf eine "Kleine Anfrage"...

Das Land NRW nimmt die Bedenken der Rechnungsprüfungsämter und eigener Berechnungen ernst und reduziert im geringen Anteil mittelfristig den Bestand an Fahrzeugen.

Sowohl die Rechnungsprüfungsämter als auch eigene Berechnungen der Polizei hatten ein Einsparpotential beim Fahrzeugbestand erkennen lassen. Welche Fahrzeuge konkret betroffen sind, können den anliegenden Tabellen entnommen werden.

Lesen Sie Einzelheiten in den folgenden Dokumenten der Landesregierung...

Entwicklung des Fahrzeugbestandes bei der Kreis-Polizeibehörde Minden-Lübbecke

Der Minister für Inneres und Kommunales antwortet auf den Einsatz von Streifenwagen bei Schützenumzügen, sowie Sport- und Kulturveranstaltungen im Mühlenkreis

 

„Rot-Grün lädt zu gemeinsamer Transparenz-Regelung ein“

SPD und Grüne im Landtag NRW legen gemeinsam einen Entschließungsantrag zur künftigen Offenlegung von Nebentätigkeiten der Abgeordneten im nordrhein-westfälischen Landtag vor (siehe Anhang). Dazu erklären Sigrid Beer, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, und Marc Herter, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion:

Sigrid Beer: „Eigentlich ist es gute Praxis, an der Änderung des Abgeordneten-Gesetzes gemeinsam zu arbeiten. Rot-Grün legt nun einen eigenen Entschließungsantrag vor, um den Arbeitsprozess endlich abzuschließen. Der Antrag beschreibt die Linien für den parlamentarischen Prozess. Bis zum Sommer werden wir den konkreten Gesetzentwurf vorlegen und einbringen. Nordrhein-Westfalen braucht endliche eine transparente Regelung für die Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten.“

Marc Herter: „Die neue Regelung soll über die Veröffentlichungspflichten im Bundestag hinausgehen. Ziel ist es mindestens, dass Einkünfte aus den Berufen der Abgeordneten künftig in einem Stufenmodell veröffentlicht werden, das nicht nach oben offen ausläuft. Damit kann jeder Bürger erkennen, wie viel Geld sein Abgeordneter aus welchen Quellen nebenher bezieht. Bei Einkünften aus außerordentlichen Tätigkeiten, zum Beispiel als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrates oder als Gutachter müssen Einkünfte künftig auf Euro und Cent bei der Landtagspräsidentin gemeldet werden, die sie unverzüglich veröffentlicht. Die Bagatellgrenze, unterhalb der eine Anzeigepflicht entfällt, soll deutlich abgesenkt werden. Sie liegt derzeit bei 12.000 Euro im Jahr.“

Damit steht fest: Es wird vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf geben, der möglichst breit getragen sein sollte. Die Transparenz für die Nebeneinkünfte für 2014 ist gewährleistet. Am Termin für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2015 wird nicht gerüttelt. Es wird eine Regelung geben, die für eine sehr weitgehende Transparenz bei den Nebentätigkeiten der Abgeordneten sorgt. Der Vorschlag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN liegt auf dem Tisch.

 

News der Bundes-SPD

Der 1. Mai ist unser Tag der Solidarität. Er steht für Zusammenhalt. Komm mit uns und den Gewerkschaften auf die Straße!

07.04.2026 09:14
Zusammen Zukunft schreiben..
Die SPD erarbeitet ein neues Grundsatzprogramm. Mach mit und gestalte mit uns die Zukunft.

26.02.2026 07:43
Ihr FAIRdient Tarif.
Steuergeld soll faire Arbeit stärken. Dafür sorgt die SPD: Mit dem Bundestariftreuegesetz erhalten nur Unternehmen, die ihre Angestellten nach Tarifvertrag bezahlen, öffentliche Aufträge. Das ist gerecht.

Weitere Meldungen

News der NRWSPD

NRWSPD
Die EU-Kommission hat die Pläne der Bundesregierung für einen Industriestrompreis am heutigen Donnerstag gebilligt. Achim Post, NRWSPD-Vorsitzender, zur EU-Genehmigung.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsausschusses am Wochenende (11. und 12.04.2026) auf Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Reformvorhaben geeinigt. Jochen Ott, designierter Spitzenkandidat der NRWSPD für die Landtagswahl 2027, zu den Ergebnissen.

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