SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

Wohnen und Leben im Alter

Arbeitskreis „Leben und Wohnen“ der AG 60 plus besichtigte Life House

WEHDEM (hm) Wohnen und Leben im Alter war Thema bei der jüngsten Zusammenkunft des neu gegründeten Arbeitskreises „Leben und Wohnen“ der AG 60 plus der SPD. Die Mitglieder wollten sich ein Bild des Stemweder Angebotes für Senioren machen und trafen sich am Donnerstagnachmittag im Life House in Wehdem.

Während des gemütlichen Kaffeetrinkens stellte Günter Bohne die Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Stemwede kurz vor. „Alle Einrichtungen in Stemwede, seien sie in Wehdem, Levern, Haldem oder Dielingen, werden privat geführt. Großer Wert wird auf das Miteinander gelegt, schließlich kennt man sich untereinander.“ Weiter führte Bohne an, dass allen Einrichtungen ein ausgezeichneter Ruf vorauseile. Gerade aus der Sicht heraus, dass es früher auf dem Lande üblich war, in Generationen zusammen zu wohnen, waren die Mitglieder, die zu diesem Treffen aus Bad Oeynhausen, Pr. Oldendorf, Porta Westfalica, Hille und Minden zusammen gekommen waren, beeindruckt, welch umfangreiches Angebot Stemwede für die ältere Generation bietet.

 

"Geldfragen im Alter"

Veranstaltung der SPD-Senioren in Bad Holzhausen, "Haus des Gastes" am 6. Okt. 2010

Die Seniorenarbeitsgemeinschaft "60Plus" im SPD-Unterbezirk Minden-Lübbecke hatte zu einer Veranstaltung "Geldfragen im Alter" nach Preußisch Oldendorf-Bad Holzhausen in das dortige "Haus des Gastes" eingeladen.

Der AG-Vorsitzende Dieter Pohl konnte dazu Sven Kopelke von der Sparkasse Minden-Lübbecke sowie Holger Becker von der Volksbank Lübbecke begrüßen.

Teilnehmer aus der Arbeitsgemeinschaft und weitere Themeninteressierte waren aus dem ganzen Kreisgebiet nach Lübbecke gekommen.

Die Referenten beantworteten sachkundig viele Fragen aus den Gebieten "Örtliche Geldversorgung", Testament und Nachlassübertragung", "Sichere und mögliche Geldanlagen sowie "Zugriff auf Kredite und Haftung".

Zudem wurden Themen wie "Pflegebedürftigkeit" und "Finanzielle Belastung der Alterspflege für Angehörige" angesprochen und diskutiert.

 

Besichtigung des Mehrgenerationenhauses in Lübbecke

Der Arbeitskreis "Leben und Wohnen" der AG 60plus, unter Leitung Waltraud Fangmeyer, war am 10. Juni zu Gast im Mehrgenerationenhaus in Lübbecke - Das Haus ist eines der 500 Mehrgenerationenhäuser in ganz Deutschland.

Anke Elsing, die Leiterin der Begegnungsstätte, führte die Teilnehmer durch das Anwesen und machte eindrucksvoll sehr deutlich, dass das Haus das Miteinander und die gegenseitige Unterstützung der Generationen im hohen Maße fördert.

Egal ob Jung oder Älter, die angebotenen Dienstleistungen kommen allen zugute, alle Altergruppen haben und finden in den offenen Tagestreffpunkten ihren Platz.

 

Rentenbesteuerrung & das Alterseinkünftegesetz

Infoartikel des SPD Ortsvereins Rehme

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren schon immer steuerpflichtig; bis 2004 wurden sie jedoch nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerlich erfasst. Seit 2005 wird die Besteuerung der Renten durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002. Das Gericht hat die bisherige unterschiedliche Besteuerung von Renten (nur mit dem Ertragsanteil) und Pensionen (in voller Höhe steuerpflichtig) für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuordnung ab dem 1. Januar 2005 verpflichtet.

Das Alterseinkünftegesetz sieht den stufenweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Renteneinkünften bis zum Jahr 2040 vor. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Renten erst dann versteuert werden, wenn sie im Alter ausgezahlt werden. Dafür bleiben die während der Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge zum Aufbau der Altersversorgung unversteuert.

Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt schrittweise. Das heißt, dass ab dem Jahr 2040 Renten und Pensionen steuerrechtlich gleich behandelt werden. Die lange Übergangsphase ist notwendig, da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden massiven Steuerausfälle für die öffentlichen Haushalte nicht tragbar wären. Außerdem wird durch den Übergangszeitraum eine doppelte Besteuerung der Altersvorsorgebeiträge und Renten vermieden.

 

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