Bundestagsfraktion
Am Nachmittag berät der Bundestag abschließend über das EEG-Entlastungsgesetz. Die EEG-Umlage sinkt ab dem 1. Juli auf null Cent pro Kilowattstunde. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch die Energiewende, da der Einsatz von Strom günstiger wird.
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Die EEG-Umlage wurde bereits zu Jahresbeginn von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, ab 1. Juli sinkt die Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde. Davon profitieren alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr spart etwa 260 Euro. Mit der Gesetzesänderung regeln wir, dass die Umlagen-Absenkung auch bei den Endkundinnen und -kunden ankommt.
Trotz der Absenkung der EEG-Umlage auf null bleibt die EEG-Förderung bestehen. Die Umlagen-Absenkung bedeutet somit kein Minus an Ausbau-Förderung für Erneuerbare Energien. Im Gegenteil: Das Absinken der EEG-Umlage hat positive Effekte auf die Beschleunigung der Energiewende. Denn durch einen gesenkten Strompreis werden auch Wärmepumpen attraktiver. Deren verstärkter Einsatz ist aus Gründen des Klimaschutzes erforderlich, aber auch angesichts der gestiegenen Preise für fossile Energien und zum Abbau bestehender Importabhängigkeiten von Gas aus Russland. Deutschland muss darauf vorbereitet sein, wenn von russischer Seite Lieferungen ausbleiben sollten. Die sicherste Form der Energiegewinnung erreichen wir mit einem schnellst möglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Hierfür müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen gestärkt werden. Dieser Aufgabe widmet sich die Ampel-Koalition in den nächsten Wochen unter Hochdruck.“
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung zum Bundeshaushalt 2022 beschlossen, die Mittel für den Tourismus gegenüber des Haushaltsansatzes um fast sechs Millionen Euro zu erhöhen. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland, denn die Pandemie hat die Dienstleistungsbranche mit ihren rund 2,9 Millionen Beschäftigten stark getroffen. Umso wichtiger war es nun, dass die SPD-Fraktion im Bundestag zielgerichtet auf die Erhöhung der Mittel hinwirkte.
Stefan Zierke, tourismuspolitischer Sprecher;
Frank Junge, zuständiger Berichterstatter:
„Im kommenden Jahr stehen fast drei Millionen Euro für die Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe bereit. Das entspricht knapp einer Verdopplung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel. Ein bedeutender Schritt, den wir bewusst gegangen sind, um nicht nur die Nationale Tourismusstrategie zu überarbeiten, sondern auch bundesweite Pilotprojekte im Rahmen des Lift-Wissen-Programmes für die Praxis zu fördern.
Um wieder mehr ausländische Gäste ins Urlaubsland Deutschland zu locken, haben wir uns erfolgreich für die Erhöhung der Zuwendungen an die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) eingesetzt. Mit rund 4,6 Millionen Euro mehr kann das Marketing für das Reiseland Deutschland als nachhaltiges Reiseziel intensiviert werden. Damit bringen wir auch die Teilhabe der Menschen vor Ort am Tourismus voran und setzen Impulse für die Entwicklung strukturschwacher Regionen. Insgesamt kann die DZT damit über mehr als 39 Millionen Euro für das Reiseland Deutschland verfügen. Ein tolles Signal für die Branche.“
„Das sind großartige Nachrichten für die Region“, so der für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute eine Millionen-Förderung für Sanierung und Erweiterung von Sportstätten in Bad Oeynhausen und Löhne beschlossen: In Bad Oeynhausen steht die Sanierung und Erweiterung der Außensportanlage am Schulzentrum Süd an. Die Gesamtkosten hat die Stadt mit 6,925 Mio. Euro veranschlagt, der Bund sagt eine Förderung in Höhe von 3 Mio. Euro zu (43 Prozent). In Löhne soll das Lehrschwimmbecken in Melbergen saniert werden: Gesamtkosten 3,344 Mio. Euro, der Bund übernimmt davon 3 Millionen (90 Prozent)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 im Zuge des Konjunkturpakets von Olaf Scholz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und dem Haushalt 2021 hat die Regierungskoalition insgesamt 800 Millionen Euro für das erfolgreiche Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist der bundesweit erhebliche Sanierungsbedarf der kommunalen Infrastruktur.
Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz schafft hier Abhilfe.
Sascha Raabe, entwicklungspolitischer Sprecher;
Kerstin Tack, Sprecherin für Arbeit und Soziales;
Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:
„Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat im Kabinett einen Gesetzentwurf mit starken Durchsetzungsbestimmungen eingebracht. Besonders hervorzuheben sind der hohe Bußgeldrahmen, der bei großen Unternehmen mehrere Millionen Euro beträgt, und der mögliche Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Das wird eine präventive Wirkung entfalten und einen effektiven Beitrag zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten leisten.
Von Menschenrechtsverletzungen Betroffene können künftig zudem leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozesstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen können. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektiven Lieferkettengesetze in Europa haben.
Ebenfalls sehr begrüßenswert ist die breite Definition der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Unternehmen sind künftig verpflichtet, angemessene Löhne zu garantieren. Das ist ein Meilenstein im weltweiten Kampf gegen Ausbeutung und Hungerlöhne. Wir werden im parlamentarischen Verfahren das Gesetz nicht vom Wirtschaftsflügel der Union verwässern lassen.“
Heute hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine neue Projektliste für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen.
Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher;
Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU:
„Mit dem heutigen Beschluss geben wir rund 400 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur frei. Das sind 400 Millionen Euro, die wir investieren, um insgesamt 232 Sanierungsmaßnahmen im ganzen Land durchzuführen. Damit leistet der Bund erneut einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur.
Die Resonanz auf den aktuellen Förderaufruf war gewaltig. Insgesamt gingen rund 1.300 Interessenbekundungen mit einem Antragsvolumen von insgesamt 2,8 Milliarden Euro ein. Der überwiegende Teil davon entfällt mit rund 70 Prozent auf den Sportbereich sowie mit rund 20 Prozent auf Mischnutzungen. Die aus allen Interessenbekundungen ausgewählten 232 Kommunen erhalten nun die entsprechenden Fördergelder, um Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung durchführen zu können.
Ob eine Schwimmhalle in Kiel oder ein Freibad im bayerischen Wallenfels, ob ein Stadttheater in Ratingen oder ein Lehrschwimmbad in Harzgerode. Wir sorgen mit Bundesmitteln dafür, dass in allen Regionen Investitionen in unsere Kommunen fließen, um damit unmittelbar Aufträge für Handwerk und Baufirmen für sinnvolle und nachhaltige Projekte auszulösen. Gerade Kommunen, die sich in einer schwierigen Haushaltslage befinden, profitieren davon.
Der Bund steht dabei weiter zu seiner Verantwortung für attraktive und lebenswerte Kommunen in ganz Deutschland. Auch die Länder müssen dieser wichtigen Verantwortung weiter nachkommen.“
Die Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst ist für Fraktionsvizin Katja Mast ein starkes Zeichen für alle, die das Land durch die Krise tragen. Tarifpartnerschaft und Mitbestimmung wollen wir weiter stärken.
„Es ist geübte Praxis, dass sich die Politik bei der Kommentierung von Ergebnissen bei Tarifverhandlungen zurück hält. Doch heute geht das nicht ganz. Denn: Es ist ein starkes Zeichen, dass diejenigen, die dieses Land durch die Krise tragen, mehr Geld bekommen. Wir wollen die Tarifpartnerschaft und die Mitbestimmung weiter stärken. Darüber werden wir schon in der kommenden Woche sprechen. Heute ist auch ein guter Tag für die Tarifpartnerschaft in diesem Land.”
Kein Steuerhinterzieher darf davonkommen. Mit dem Jahressteuergesetz soll deshalb eine Regelung zur strafrechtlichen Einziehung sämtlicher verjährter Steueransprüche beschlossen werden.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hat die Koalition die strafrechtliche Einziehung in Fällen der Steuerhinterziehung erweitert. Künftig kann auch bei verjährten Steueransprüchen eine strafrechtliche Einziehung angeordnet werden. Die Regelung gilt für alle am 1. Juli 2020 noch nicht verjährte Steueransprüche.
Das Bundesfinanzministerium hat sich bereits im Sommer entschieden, eine noch schärfere Regelung zur Einziehung auch vor dem 1. Juli 2020 verjährter Steueransprüche auf den Weg zu bringen. Diese Regelung war in der Reform der Strafprozessordnung vorgesehen. Auch wenn bisher kein Fall der Verjährung von Steueransprüchen aus Cum-Ex-Fällen bekannt ist, wollen wir zur Beschleunigung und um sicherzustellen, dass die Regeln zum Jahresende im Gesetzblatt stehen, eine strafrechtliche Regelung zur Einziehung aller verjährter Steueransprüche schon im Jahressteuergesetz beschließen. Damit stellen wir sicher, dass kein Steuerhinterzieher davonkommt.“
Die SPD weist die Kritik der Unionsfraktion scharf zurück, dass sie beim Lobbyregister auf die Bremse trete.
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:
„Die SPD fordert seit zehn Jahren die Einführung eines Lobbyregisters. Dass die Union ihren grundsätzlichen Widerstand gegen ein Lobbyregister nun aufgegeben und es ihr plötzlich gar nicht schnell genug gehen kann, begrüßen wir ausdrücklich. Dies darf allerdings nicht auf Kosten der Qualität gehen. Wir wollen ein Lobbyregister, das den Namen auch verdient – wir wollen keinen zahnlosen Tiger.
Das Bundesinnenministerium hat eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag des eingebrachten Gesetzentwurfes vorgelegt, der den Anforderungen eines wirksamen Lobbyregisters nicht genügt. Zwar soll das Register nun auch für die Bundesregierung gelten. Aber es sollen sich nur Lobbyisten eintragen müssen, die Einfluss auf Minister und Staatssekretäre nehmen. Jeder Fachkundige weiß aber, dass Lobbyisten vor allem versuchen, Einfluss auf Ministerialbeamte zu nehmen. Deshalb müssen natürlich auch diese Lobbyisten registrierungspflichtig sein.
Die SPD-Fraktion fordert überdies den ‘exekutiven Fußabdruck‘: Die Beteiligung von Lobbyisten an der Gesetzgebung im Ministerium muss genau dokumentiert werden. Dazu gehört die Öffentlichmachung von Dienstleistungen Dritter und die Veröffentlichung von eingegangenen Stellungnahmen. Dass das federführende Ressort in der Bundesregierung den Bedarf hierfür nach zehn Jahren und drei öffentlichen Anhörungen immer noch nicht anerkennt, kann man nicht nachvollziehen.
Wir sind insgesamt zuversichtlich, dass wir mit der Union noch eine Einigung über ein gutes Lobbyregistergesetz hinbekommen. Die vom Bundsinnenministerium vorgelegte Formulierungshilfe ist hierfür aber kaum geeignet.“
Das Wirtschaftsministerium muss seinen Ankündigungen beim heutigen „Innenstadt-Gipfel“ nun auch Taten folgen lassen. Auch das Bauministerium ist gefragt.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Unsere Innenstädte, nicht nur die Großstädte, sind mit vielen Herausforderungen der Digitalisierung konfrontiert. Der Online Handel hat im Zuge der Corona Pandemie einen kräftigen Schub erhalten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet mit bis zu 50.000 Geschäftsschließungen nach Auslaufen der Überbrückungshilfen. Den Leerständen ist allein durch Neuvermietungen im klassischen Sinne nicht zu begegnen, es braucht neue Nutzungsformen, die Öffnung für neue Unternehmen und auch eine Standortberatung, die die neuen Entwicklungen erkennt.
Innenstädte sind die Herzkammern der Kommunen, in denen sich urbanes Leben abspielt: vom Einkaufen über kulturelles Erleben, das Kennenlernen von Innovationen bis zum sozialen Zusammenhalt kommt die Vielfalt der Stadt in den Zentren zum Ausdruck. Die Konzentration auf die Handels- und Einkaufsfunktionen der letzten Jahrzehnte macht jetzt auch deutlich, dass die Krise der Innenstädte nicht allein durch Neuvermietungen und verlängerte Überbrückungshilfen zu bewältigen ist, so hilfreich diese Maßnahmen aktuell auch sind.
Mit der Städtebauförderung hat der Bund ein Instrument, das sich seit Jahren mit einer Förderung von 790 Millionen Euro jährlich auf Rekordniveau befindet.
Um auf die aktuellen Entwicklungen zeitnah reagieren zu können, braucht es weitere Instrumente, um vor Ort besser wirksam werden zu können. Vereinfachte Verfahren bei der Städtebauförderung können die Investitionsbereitschaft stärken, kommunale Vorkaufsrechte und Zwischenerwerbe ermöglichen, bessere Wege zur Nutzung von Leerständen eröffnen. Deshalb muss der Entwurf des Baugesetzbuches mit den vereinbarten Bestimmungen zum Bau-Gebot und Umwandlungsverbot nun zügig vom Kabinett auf den Weg ins Parlament gebracht werden, um die Kommunen handlungsfähig zu machen.
Innenstädte der Zukunft müssen leicht und umweltfreundlich erreichbar sein, durch multifunktional nutzbare Gebäude statt klassischer Einkaufstempel zum Besuch einladen, ein angenehmes Stadtklima haben und die Multifunktionalität von Arbeiten, Wohnen und gesellschaftlichem Leben ermöglichen.
Wenn zu diesen Fragen konkrete Konzepte und Vorschläge entwickelt werden, sollte dies bei den Haushaltsberatungen seinen Niederschlag finden.“
Der Bundestag hat heute den Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte und Pflege beschlossen. Sie tragen die Hauptlast in der Krise und können sich darauf verlassen, dass der Schutzschirm sie durch die Krise trägt”. Das teilt Stefan Schwartze, heimischer SPD-Bundestagsabgeordneter, aus Berlin mit.
“Bundesregierung und Parlament haben im Kampf gegen Das Coronavirus schnell und entschlossen gehandelt.
Mit dem heute im Eilverfahren verabschiedeten Gesetz sorgen wir dafür, dass den Krankenhäusern zusätzliche Mittel für die Beschaffung von Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem erhalten sie für jedes zusätzliche Intensivbett mit Beatmungsgerät 50.000 Euro. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Damit die Krankenhäuser alles tun können, um die Pflegekräfte bei der Behandlung von Infektionsfällen zu unterstützen und zu entlasten, bekommen sie ebenfalls zusätzliche Mittel.
Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich.
Insgesamt rechnen wir mit rund 10 Mrd. Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser.
Ärzten und Psychotherapeuten werden drohende Einnahmeausfälle erstattet, wenn ihre Patientenzahlen zurückgehen.
Die Pflegekräfte entlasten wir von Begutachtungen, Qualitätsprüfungen und Beratungseinsätzen, um die Infektionsgefahr zu verringern. Pflegeeinrichtungen geben wir die Sicherheit, durch die Epidemie bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
Wir werden genau verfolgen, wie sich die Gesetze auswirken und werden bei Bedarf mit weiteren Maßnahmen nachsteuern. Heute gilt es, herzlichen Dank zu sagen an all die Beschäftigten, die durch ihren unermüdlichen Einsatz unsere Versorgung aufrechterhalten.”
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schnell handelt, um Rechtsunsicherheiten in der Justiz durch die Corona-Pandemie zu verhindern. Unverschuldete Nachteile wollen wir vermeiden.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:
„Strafprozesse können grundsätzlich nur für drei Wochen unterbrochen werden. Bei Pandemien wie der Corona-Ausbreitung ist diese Frist zu kurz, wenn Gerichte länger wegen Infektionsschutzmaßnahmen geschlossen sind. Bei Pandemien müssen Strafprozesse deshalb länger unterbrochen werden können, damit Strafprozesse nicht platzen. Dies wollen wir nächste Woche im Bundestag beschließen.
Wer wegen des Corona-Virus Gehaltsausfälle hat wie gerade viele Selbständige, kann unverschuldet Probleme bekommen, seine Miete zahlen zu können. Mieterinnen und Mieter müssen wir davor schützen, dass sie wegen pandemiebedingten Zahlungsverzugs ihre Wohnung oder Gewerberäume nicht verlieren.
Wir wollen Unternehmen Insolvenzanträge ersparen, die eigentlich innerhalb von drei Wochen gestellt werden müssten. Weil die Hilfen der Koalition möglicherweise rasch, aber nicht sofort bei den Unternehmen ankommen, ist die reguläre Drei-Wochen-Frist für die Insolvenzanmeldung zu kurz. Die Insolvenzantragspflicht wollen wir deshalb bis zum 30. September 2020 aussetzen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nach dem 13. März 2020 eingetreten ist. Eine entsprechende Regelung wollen wir nächste Woche im Bundestag beschließen.“
Nach den Prognosen ist Deutschland klimapolitisch auf einem guten Weg. Vor allem im Verkehrs- und Baubereich muss aber nachgelegt werden, fordert SPD-Fraktionsvize Sören Bartol.
„Die Prognosen zeigen, dass wir klimapolitisch auf dem richtigen Weg sind, Klimapaket und Klimaschutzgesetz wirken. Aber wir müssen uns weiter anstrengen. Ich erwarte vor allem, dass jetzt von der Regierung endlich erkennbar umgesetzt wird, was beschlossen wurde. Investitionen wirken erst mittel- bis langfristig, darum müssen die zuständigen Minister jetzt zügig handeln.
Der Verkehrs- und Baubereich bleiben die größten Problemfelder. Das Klimakabinett muss jetzt kurzfristig zusammentreten und die Minister Scheuer und Seehofer müssen glaubhaft darlegen, wie sie die Beschlüsse umsetzen wollen. Dazu gehört auch, dass Bundesminister Scheuer endlich seine Blockade bei Tempo 130 aufgibt.“
Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post ist sich einig mit dem NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans: „Nordrhein-Westfalen braucht faire Bedingungen beim Länderfinanzausgleich.“ Beide SPD-Politiker sprachen sich bei ihrem Treffen in der NRW-Landesvertretung in Berlin für eine grundlegende Neuausrichtung des Länderfinanzausgleiches aus.
Der NRW-Finanzminister: „Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen so weiterentwickelt werden, dass die anstehenden Aufgaben in allen Teilen Deutschlands dauerhaft gelöst werden können. Dabei geht es um den Bedarf, nicht um die Himmelsrichtung.“