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Zwangsverrentung vom Tisch?

Zum Jahresende läuft die so genannte 58er-Regelung aus. In der großen Koalition zeichnet sich eine politische Einigung über eine Nachfolgeregelung ab. „Ich hoffe, dass wir uns diesmal auf den Koalitionspartner verlassen können.“ Das teilt der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Spanier (SPD) mit.

Bislang war es für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die älter als 58 Jahre waren, möglich, die so genannte 58er-Regelung in Anspruch zu nehmen. Sie konnten eine Vereinbarung unterzeichnen, dass sie nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, gleichzeitig verpflichteten sie sich, ihre Rente in Anspruch zu nehmen sobald dies ohne Abschlag möglich ist.

Derzeit haben im Kreis Herford rund 700 Personen, die Leistungen von der ARGE Herford beziehen, diese 58er-Regelung in Anspruch genommen.

Mit dem Auslaufen dieser Regelung droht die Gefahr der so genannten „Zwangsverrentung“. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitslosengeld II nur gezahlt wird, wenn die betreffende Person bedürftig ist. Hat sie die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt auf andere Weise zu decken, zum Beispiel durch eine Rente, wird kein Arbeitslosengeld II mehr bezahlt.

 

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