Zum Jahresende läuft die so genannte 58er-Regelung aus. In der großen Koalition zeichnet sich eine politische Einigung über eine Nachfolgeregelung ab. „Ich hoffe, dass wir uns diesmal auf den Koalitionspartner verlassen können.“ Das teilt der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Spanier (SPD) mit.
Bislang war es für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die älter als 58 Jahre waren, möglich, die so genannte 58er-Regelung in Anspruch zu nehmen. Sie konnten eine Vereinbarung unterzeichnen, dass sie nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, gleichzeitig verpflichteten sie sich, ihre Rente in Anspruch zu nehmen sobald dies ohne Abschlag möglich ist.
Derzeit haben im Kreis Herford rund 700 Personen, die Leistungen von der ARGE Herford beziehen, diese 58er-Regelung in Anspruch genommen.
Mit dem Auslaufen dieser Regelung droht die Gefahr der so genannten „Zwangsverrentung“. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitslosengeld II nur gezahlt wird, wenn die betreffende Person bedürftig ist. Hat sie die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt auf andere Weise zu decken, zum Beispiel durch eine Rente, wird kein Arbeitslosengeld II mehr bezahlt.
„Möglicherweise wären dann einige schon mit 60 Jahren in die Rente geschickt worden. Das hätte natürlich zu großen Nachteilen geführt, weil das zu einem Rentenabschlag von bis zu 18 Prozent geführt hätte. Das wollten wir verhindern“, so Wolfgang Spanier.
Durch den Wegfall der 58er-Regelung wären im Kreis Herford zunächst etwa 700 Personen betroffen gewesen. Das sind die Leistungsbezieher, die jetzt zwischen 55 und 57 Jahre alt sind.
Bislang habe sich die Union gegen eine Nachfolgeregelung gesperrt. Jetzt aber zeichne sich glücklicherweise eine politische Lösung ab.
Grundsätzlich sollten auch älteren Arbeitnehmern Arbeitsangebote gemacht werden. Erst ab dem dreiundsechzigsten Lebensjahr soll es grundsätzlich möglich sein, auf den Vorrang der Rentenansprüche verwiesen zu werden. Es wird in jedem Fall aber eine Einzelprüfung geben, um unnötige Härten zu vermeiden.
„In den Verhandlungen hat die SPD einen Durchbruch erzielt. Jetzt muss das ins Gesetzbuch, “ fordert der Abgeordnete.
Diese politische Vereinbarung muss noch vom Bundeskabinett beschlossen und dann als gesetzliche Regelung vom Bundestag verabschieden werden. Geschieht das erst Anfang nächsten Jahres, wird die neue Regelung rückwirkend ab dem 01. Januar 2008 gelten, damit keine Lücke zwischen der jetzigen Regelung und der neuen Regelung entsteht.
„Für mich ist das wichtigste Ziel, dass auch ältere Arbeitslose wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Wer aber diese Chance nicht bekommt, sollte nicht zum Renteneintritt mit hohen Abschlägen gezwungen werden. Gerade bei kleinen und mittleren Renten sind das Einkommensverluste, die finanziell nur schwer zu verkraften sind.“