Jusos
Ein Einwurf von Jens Vogel (stellv. Vorsitzender der Jusos Bad Oeynhausen)
2006 holte sich die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein blaues Auge, denn das noch von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Luftverkehrssicherheitsgesetz wurde als verfassungswidrig eingestuft - Der Abschuss eines, von Selbstmordattentätern als Waffe missbrauchten, Passagierflugzeugs verstoße gegen die in der Verfassung garantierte Menschenwürde, so die Karlsruher Richter. Der Abschuss eines nur mit Terroristen besetzten Flugzeugs sei demgegenüber zwar verhältnismäßig, doch müsse dafür das Grundgesetz geändert werden.
Und da lässt sich unser Bundesinnenminister und Law-and-Order-Mann der CDU Wolfgang Schäuble nicht lange bitten und greift in die Trickkiste um das Luftsicherheitsgesetz mit dem Abschuss-§ doch noch verfassungsgemäß zu machen. Kurz nach Weihnachten erklärte eine Sprecher aus dem Innenministerium, dass auf Arbeitsebene geprüft werde, wie ein neues Luftsicherheitsgesetz im Einklang mit dem Karlsruher Urteil aussehen könnte und fügte hinzu, dass die Begründung eines Angriffes auf eine vollbesetzten Passagiermaschine mit dem Schutz von Gemeinschaftsgütern, eine denkbare Option sei.