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Equal Pay Day - Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss endlich Gesetz werden

Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day - Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze erklärt, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.

"Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze", erklärt der direkt gewählte Abgeordnete für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam.

"Von alleine ändert sich gar nichts - der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird", fordert Stefan Schwartze MdB.
"Die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen", betont der Abgeordnete. "Das ist Diskriminierung." 

Stefan Schwartze MdB empfiehlt eine Doppelstrategie: Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben, so dass Frauen und Männer sich gleichermaßen ihrem beruflichen Fortkommen widmen können. So können die strukturellen Ursachen der Lohnlücke ausgeschaltet werden. "Die Lohndiskriminierung dagegen kann nur per Gesetz beseitigt werden.", betont Stefan Schwartze MdB.

Hintergründe zur Lohnlücke

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.

 

Lohnlücke zwischen Frauen und Männern muss geschlossen werden!

Liebe Leserin, lieber Leser,

morgen ist der 21. März. 

In diesem Jahr fällt der so genannte “Equal Pay Day” auf dieses Datum.

Der “Equal Pay Day” markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahr hinweg länger arbeiten müssten, um rechnerisch auf das gleiche Gehalt wie Männer zu kommen.

Die Lohnsituation hat sich laut dem Statistischen Bundesamt gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die sogenannte “Gender Pay Gap” (Lohnlücke) zwischen Männer und Frauen beträgt wie seit Jahren immer noch  22 Prozent.

Wir brauchen endlich ein Gesetz um eine geschlechtergerechte Entlohnung zu erreichen. Denn es zeigt sich, dass sich ein Drittel der Lohnlücke auf eine Geschlechterdiskriminierung zurückführen lässt.

Die vorhandenen Gesetze wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führen offensichtlich nicht zu Beseitigung der Geschlechterdiskriminierung bei Löhnen & Gehältern.

Aber es müssen auch Vorraussetzungen geschaffen werden, damit Frauen Familie und Beruf unter einen Dach zu bekommen. Die Schaffung von Kindergarten- und Kindertagesplätzen muss vorangetrieben werden, damit Frauen trotz Kindern einen Beruf nachgehen können.  Auch die Schaffung von flexiblen Arbeitszeitmodellen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten.

Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahes (SPD) geplante Mindestlohn ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Lohnsituation von Frauen. Denn gerade Frauen sind in der Niedriglohnfalle –  der Mini- und Midijobs – gefangen. Hier schafft die Bundesregierung eine Verbesserung, deren weitere Schritte folgen müssen.

Herzlichst,
Ihre Inge Howe
 

Infobox zur Lohnlücke

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt.

Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.


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Elke Ferner zum Internationalen Frauentag: Es liegen noch große Schritte vor uns

Im Vorfeld des Internationalen Frauentages am 8. März erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:

Das saß: Es handele sich um „die wuchtigste Demonstration für die Gleichberechtigung der Frau, die die Welt bis jetzt gesehen hat“, schrieb die Sozialdemokratin Clara Zetkin 1911 in der SPD-Frauenzeitung DIE GLEICHHEIT. Die Frauenrechtlerin hatte den Stein für den Internationalen Frauentag ins Rollen gebracht. Eine Million Frauen gingen auf die Straße – für damalige Verhältnisse eine unfassbar große Zahl. Sieben Jahre später führte die Sozialdemokratie das Frauenwahlrecht ein.

Viele Namen der Wegbereiterinnen sind vergessen. Aber nicht das, was sie geschafft haben. Denn wir sind auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern weit voran gekommen.

Frauen haben selbstverständliche Rechte immer hart erstreiten müssen. Von allein ging nichts. Bis 1977 durften bundesdeutsche Ehemänner sogar entscheiden, ob ihre Frauen arbeiten oder nicht. Juristisch sind Frauen und Männer heute gleichgestellt. Nicht aber in der Realität.

 

SPD-Frauen haben Zeichen gesetzt - gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Düsseldorf/Minden-Lübbecke: Die Frauen der SPD- Landtagsfraktion haben vergangene Woche für den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ein sichtbares Zeichen gesetzt: Demonstrativ stellten sie zu Beginn der Landtagsdebatte zum Antrag "Minijobs- keine Mini- Bezahlung für Maxi- Arbeitszeiten" rote Taschen - dem weltweiten Symbol des Equal- Pay- Days - auf ihre Tische im Plenarsaal.

Der Equal- Pay- Day, der für Deutschland auf dem 20. März liegt, will weltweit auf die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern hinweisen. Bis zu diesem Tag müssen Frauen arbeiten um das Einkommen zu erhalten, das die Männer bereits am Ende des Vorjahres erreicht haben. In den anderen europäischen Ländern wird dieser Tag deutlich früher begangen - mit 22 - 23 Prozent Lohnunterschied hebt sich Deutschland bedauerlich weit von anderen Ländern ab.

 

Jusos und ASF: Girls’ Day – Weg mit der alten Rollenverteilung

Am 24. April 2008 findet der Girls’ Day statt. Hierzu erklären die Bundesvorsitzende der Jusos, Franziska Drohsel, und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, MdB:

Der Girls’ Day rückt alljährlich die Berufswahl von Mädchen in den Focus: Mehr als 130.000 Mädchen haben bundesweit die Chance, in eine Berufswelt hineinzuschnup- pern, die sonst überwiegend männlich geprägt ist.

Das ist ein guter Schritt mit dem richtigen Ziel: In vielen Betrieben fehlt heute qualifizierter Nachwuchs. Unternehmen tun gut daran, nicht auf die Potentiale fähiger, gut gebildeter und engagierter junger Frauen zu verzichten. Wer später weibliche Fach- und Spitzenkräfte sucht, muss jetzt Mädchen und jungen Frauen Perspektiven bieten und sie auch für die männerdominierten Bereiche begeistern.

 

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Die SPD erarbeitet ein neues Grundsatzprogramm. Mach mit und gestalte mit uns die Zukunft.

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Steuergeld soll faire Arbeit stärken. Dafür sorgt die SPD: Mit dem Bundestariftreuegesetz erhalten nur Unternehmen, die ihre Angestellten nach Tarifvertrag bezahlen, öffentliche Aufträge. Das ist gerecht.

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