Frauenpolitik
Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day - Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze erklärt, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.
"Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze", erklärt der direkt gewählte Abgeordnete für den Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam.
"Von alleine ändert sich gar nichts - der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird", fordert Stefan Schwartze MdB.
"Die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen", betont der Abgeordnete. "Das ist Diskriminierung."
Stefan Schwartze MdB empfiehlt eine Doppelstrategie: Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben, so dass Frauen und Männer sich gleichermaßen ihrem beruflichen Fortkommen widmen können. So können die strukturellen Ursachen der Lohnlücke ausgeschaltet werden. "Die Lohndiskriminierung dagegen kann nur per Gesetz beseitigt werden.", betont Stefan Schwartze MdB.
Hintergründe zur Lohnlücke
Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.
Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
morgen ist der 21. März.
In diesem Jahr fällt der so genannte “Equal Pay Day” auf dieses Datum.
Der “Equal Pay Day” markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahr hinweg länger arbeiten müssten, um rechnerisch auf das gleiche Gehalt wie Männer zu kommen.
Die Lohnsituation hat sich laut dem Statistischen Bundesamt gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die sogenannte “Gender Pay Gap” (Lohnlücke) zwischen Männer und Frauen beträgt wie seit Jahren immer noch 22 Prozent.
Wir brauchen endlich ein Gesetz um eine geschlechtergerechte Entlohnung zu erreichen. Denn es zeigt sich, dass sich ein Drittel der Lohnlücke auf eine Geschlechterdiskriminierung zurückführen lässt.
Die vorhandenen Gesetze wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz führen offensichtlich nicht zu Beseitigung der Geschlechterdiskriminierung bei Löhnen & Gehältern.
Aber es müssen auch Vorraussetzungen geschaffen werden, damit Frauen Familie und Beruf unter einen Dach zu bekommen. Die Schaffung von Kindergarten- und Kindertagesplätzen muss vorangetrieben werden, damit Frauen trotz Kindern einen Beruf nachgehen können. Auch die Schaffung von flexiblen Arbeitszeitmodellen könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten.
Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahes (SPD) geplante Mindestlohn ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Lohnsituation von Frauen. Denn gerade Frauen sind in der Niedriglohnfalle – der Mini- und Midijobs – gefangen. Hier schafft die Bundesregierung eine Verbesserung, deren weitere Schritte folgen müssen.
Herzlichst,
Ihre Inge Howe
Infobox zur Lohnlücke
Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt.
Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.
Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.
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