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Gastkommentar: Soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen

Veröffentlicht am 21.05.2008 in Soziales

Soziale Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen – seit 45 Jahren setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe für dieses Ziel ein.

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Jahren die Rechte der Behinderten gestärkt, um das Ziel „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ zu erreichen. Nachdem dies 1994 im Grundgesetz verankert wurde, wurde 2001 mit dem Sozialgesetzbuch IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz 2002 die rechtliche Situation der Behinderten von Grund auf verbessert.

Wichtige weitere Schritte waren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 2006 und endlich 2007 die „Ächtung des Gesetzes zur Verhütung von erbkrankem Nachwuchs“ aus dem Jahre 1933. An diesen Gesetzen durfte ich mitwirken und bin froh, dass sie jeweils mit großer Mehrheit im Parlament beschlossen wurden.

Seit über 20 Jahren begleite ich die Arbeit der Lebenshilfe in Herford. In vielen persönlichen Begegnungen habe ich geistig Behinderte als liebenswerte Menschen kennengelernt, habe ich mit Respekt und Hochachtung das Engagement der Ehrenamtlichen und der Mitarbeiter schätzen gelernt.

Die Geschichte der Lebenshilfe in Herford ist eine Erfolgsgeschichte. Mit den Werkstätten, mit dem Betreuten Wohnen, mit den Freizeitangeboten leistet die Lebenshilfe wirklich Lebens-Hilfe, Hilfe zu einem Leben in Würde.

Menschen mit geistiger Behinderung brauchen auch Hilfen zu einem Leben in Würde, wenn sie alt werden. Das ist unsere geschichtliche Verantwortung. Wir bereiten uns vor auf eine älter werdende Gesellschaft. Das Wohnen im Alter hat eine Schlüsselrolle. Wir dürfen die Menschen mit geistiger Behinderung dabei nicht vergessen. Wer sich dieser Zukunftsaufgabe stellt – allen voran die Lebenshilfe – braucht eine breite Unterstützung.

 

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