Zur den Vorwürfen der Grünen erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Olaf Winkelmann:
Swap-Geschäfte sind seit mehreren Jahren bei vielen mittelständischen Unternehmen und Kommunen in OWL gang und gäbe. Mit besten Empfehlungen und Hinweisen von Bund, Land, Städte- und Gemeindebund NRW sowie der NRW-BANK.
Rat und Verwaltung waren deshalb mehrheitlich der Auffassung, ab 2005 diesen Weg zur Begrenzung der städtischen Verschuldung ebenfalls einzuschlagen. Übrigens auch mit den Stimmen der GRÜNEN. Kommunale Darlehen sollten langfristig abgesichert werden, um größere Planungssicherheit zu schaffen.
Da es sich bei Kreditgeschäften um Vermögenswerte der Allgemeinheit handelt, müssen mögliche Risiken und Verluste verhindert oder begrenzt werden. „Denn wir wollen das Geld besser in unsere Schulen stecken, statt es der Bank hinterher zu tragen.“ Zu Risikobegrenzung ist das Rechnungsprüfungsamt gemäß Rechnungsprüfungsordnung der Stadt frühzeitig eingeschaltet und tätig geworden.
Deshalb sind die öffentlichen Anschuldigungen der GRÜNEN Richtung Verwaltung zu leichtfertig und werden deutlich zurückgewiesen. Die mit den Kreditgeschäften verbundenen Gewinne haben die GRÜNEN in 2006/2007gerne mitgenommen und auf erste erfolgreiche Bemühungen der Haushaltskonsolidierung hingewiesen. Erst seitdem Verluste drohen, wird die Schuld der Verwaltung zugeschoben. Dies ist ein unredliches Verhalten.
Die GRÜNEN erheben vor allem zwei Vorwürfe: Sind die getroffenen Kreditgeschäfte rechtmäßig und ist die Verwaltung ihrer Informationspflicht nachgekommen. Diese Vorwürfe stehen im öffentlichen Raum, können nicht mehr zurück genommen werden und sollten deshalb umfassend und gründlich durch eine kommunalrechtliche
Prüfung der Aufsichtsbehörde bewertet werden.
In Anlehnung der vorgetragenen Vorwürfe der GRÜNEN sollten deshalb folgende Schritte diskutiert werden:
- Eine umfassende kommunalrechtliche Prüfung des Sachverhalts, ob die Finanzgeschäfte im Rahmen geltenden Rechts erfolgt sind, um die Vorwürfe der GRÜNEN bewerten zu können.
- Weiterhin ist zu klären, ob Verluste im Rahmen der Kreditgeschäfte entstehen. Wenn ja, sollte eine juristische Überprüfung und Beratung erfolgen mit Blick auf eine Klagevorbereitung der Stadt gegen die Bank hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche und potentieller Verlustausgleiche. Ergänzende fachliche Beratung zum Aufbau eines Risikokontrollsystems zur Modifizierung und Auflösung riskanter Kreditverträge.