SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

SPD und FDP: Sofortige Rücknahme der pauschalen Veranlagung

Veröffentlicht am 21.11.2008 in Ratsfraktion

Stellungnahme von: Wilhelm Ober-Sundermeyer (FDP) & Olaf Winkelmann (SPD), Mitglieder im Verwaltungsrat der Stadtwerke Bad Oeynhausen

Getrennte Abwassergebühr: Pauschale Veranlagung aller Wegeseitengräben für die neue getrennte Abwassergebühr würde für viele Grundstücksbesitzer in den Außenbereichen der Stadt eine verkappte Gebührenerhöhung bzw. Einführung einer neuen Gebühr bedeuten.

Zukünftig müssen die Gebühren für Regen- und Abwasser durch die Stadtwerke getrennt berechnet werden. Dies schreibt ein Grundsatzurteil des OVG Münster eindeutig vor. Dabei sind die Stadtwerke auf die Mithilfe der Grundstückseigentümer angewiesen. Aktuell erhalten alle Hausbesitzer einen Fra-gebogen zur Erfassung der sogenannten „abflusswirksamen“ Grundstücksflächen, von denen Oberflächenwasser ins Kanalnetz gelangen kann.

„Wir haben keine andere Wahl, die Stadtwerke müssen aufgrund der gerichtlichen Vorgaben so han-deln. Wir wollen jedoch keine neue Gebühr einführen und wir wollen den Gebührenhaushalt in seiner Summe nicht erhöhen. Ein ganz normales Einfamilienhaus soll zukünftig nicht mehr, vielleicht sogar weniger bezahlen.“ „Umso erstaunter sind wir, dass wir von Anliegern angesprochen werden, sie hätten von den Stadt-werken ein Schreiben erhalten, wonach zukünftig ihr Wegeseitengraben dem öffentlichen Kanalnetz zugeordnet würde und entsprechende Gebühren fällig werden.“ „Viele Wegeseitengräben gehören nach unserer Auffassung nicht zum Kanalnetz der Stadt, zumal im weiteren Verlauf keine abwassertechnische Behandlung des Wassers erfolgt. Im Klartext: Diese Wegeseitengräben mit Oberflächenwasser sind nicht an die Kanalisation und an die städtische Abwas-seranlage angeschlossen.“ „Die Entrüstung der betroffenen Grundstücksbesitzer ist nachvollziehbar. Wir verstehen das Vorgehen der Stadtwerke nicht und erwarten eine sofortige Rücknahme der pauschalen Veran-lagung, wie es mit dem Schreiben der Stadtwerke suggeriert wird. Automatisch alle Wegesei-tengräben an Grundstücken und entlang des öffentlichen Straßennetzes zum Kanal zu rechnen, widerspricht zudem den Vorgaben des Städte- und Gemeindebundes NRW.“ Der kommunale Spitzenverband hat eine Mustersatzung als Orientierungshilfe herausgegeben, in der unter § 3 eindeutig formuliert wird, nur jene Flächen heranzuziehen „von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann“. Von daher haben SPD und FDP den Vorstand der Stadtwerke gebeten, in der nächsten Verwaltungs-ratssitzung Anfang Dezember den Punkt „Veranlagung der Wegeseitengräben zur Gebührenberech-nung“ auf die Tagesordnung zu setzen. „Es kann nicht sein, dass jemand, der kein Regenwasser ins öffentliche Kanalnetz einleitet, eine Gebühr zur abwassertechnischen Behandlung des Regenwassers zahlen soll.“ Ergänzend haben FDP und SPD einen gemeinsamen Antrag zur genannten Verwaltungsratssitzung eingereicht, um die pauschale Veranlagung der Wegeseitengräben aufzuheben. „Die Stadtwerke müssen differenzierter vorgehen, wer nicht einleitet und damit keinerlei abwassertechnische Leistung in Anspruch nimmt, darf auch nicht bezahlen.“ „Herr Oepen als Vorstand steht in der Pflicht zu klären, inwieweit gewährleistet wird, dass jene Wegeseitengräben, die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage führen, von der Gebührenberücksichtigung verschont bleiben. Wir gehen davon aus, dass es ich bei dem versandten Schreiben an die Grundstückseigentümer entlang der Wegseitengräben um ein Missverständnis handelt!“ „Herr Oepen hat uns versichert, den Sachverhalt erneut zu prüfen!“ Mehr zum Thema:
 

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