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Der Kinderbetreuungsausbau muss schneller voran kommen

Veröffentlicht am 04.02.2011 in Bundespolitik

„Die neueste Studie des Statistischen Bundesamtes belegt, dass wir beim Ausbau der Kindertagesbetreuung schneller voran kommen müssen“, stellt der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze fest.

Mit dem Kinderförderungsgesetz hatte die Große Koalition den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 beschlossen. Um diesen Rechtsanspruch zu erreichen, hatten Bund und Länder vereinbart, für 35 Prozent der unter Dreijährigen ein Betreuungsangebot zu schaffen.

Alle Kreise in Ostdeutschland und Berlin weisen schon jetzt eine Betreuungsquote von über 35 Prozent bei den unter Dreijährigen auf. In Westdeutschland ist nach der Studie das Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen in Hamburg (28,5 Prozent), Rheinland-Pfalz (20,1 Prozent) am besten, während Nordrhein-Westfalen (14 Prozent) Schlusslicht ist.

Im Regierungsbezirk Detmold liegt die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen insgesamt bei 14,8 Prozent. Spitzenreiter ist Bielefeld mit 17,1 Prozent, gefolgt von den Kreisen Lippe mit 16 Prozent, Minden-Lübbecke 14,9 Prozent, Herford 14,7 Prozent, Gütersloh 14,6 Prozent, Paderborn 13,5 Prozent und weit abgeschlagen der Kreis Höxter mit 9,1 Prozent.

„Damit ist die Betreuungsquote im letzten Jahr im Regierungsbezirk nur um 3,2 Prozentpunkte angewachsen. Wenn wir das Tempo halten, erreichen wir erst in 2017 die angestrebte Betreuungsquote“, so Schwartze weiter. „Wichtig ist nun, dass wir den Ausbau beschleunigen, damit wir 2013/14 die Quote von 35 Prozent schaffen“.

Die Große Koalition hatte erreicht, dass der Bund für den Ausbau der Kinderbetreuung Geld zur Verfügung stellt. Insgesamt in der Aufbauphase bis 2013 4 Mrd. Euro für Investitions- und Betriebskosten. Nach der Aufbauphase, ab 2014, wenn der Rechtsanspruch gilt, beteiligt sich der Bund an den laufenden Betriebskosten in Höhe von 770 Mio. Euro pro Jahr.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hatte den Finanzierungsbedarf falsch eingeschätzt. Von 2008 bis 2013 hatte sie 512 Millionen Euro für den Ausbau eingeplant, davon allein 481 Millionen aus Bundesmitteln. Lediglich 31 Millionen Euro aus Landesmitteln wollte die ehemalige Landesregierung in den Kinderbetreuungsausbau investieren.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte versucht einen Großteil der Kosten auf die Kommunen abzuwälzen. Diese haben sich erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof gewehrt. Das Urteil erging am 12. Oktober 2010: Das Land muss zahlen.

Unter der neuen rot-grünen Landesregierung wurde ein Richtungswechsel eingeschlagen. Allein im Jahr 2010 wurden 150 Millionen Euro zusätzlich für Härtefälle aus Landesmitteln ausgezahlt. Für 2011 ist ein Betrag von 370 Millionen Euro in den Haushalt für den Ausbau der Kinderbetreuung eingestellt.

 „Ich hoffe, dass der Richtungswechsel, den die rot-grüne Landesregierung eingeschlagen hat, im nächsten Jahr zu einem deutlichen Schub im Ausbau der Kinderbetreuung führen wird. Die Familien warten dringend auf ein besseres Angebot in der Kinderbetreuung“, so Schwartze
 

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