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Biblis A ist laut Gutachten illegal

Veröffentlicht am 23.09.2010 in Bundespolitik

Dirk Schmidt / pixelio.de

Das älteste Atomkraftwerk Deutschlands, Biblis A, hätte eigentlich schon Ende 2009 vom Netz gehen sollen. Dass es noch läuft, ist auf ein Geschäft zwischen zwei Energiekonzernen zurückzuführen, das möglicherweise illegal ist.

Seit 1974 ist das Atomkraftwerk Biblis A in Hessen am Netz. Und damit der älteste Meiler Deutschlands. Schwarz-Gelb will eine Laufzeitverlängerung durchsetzen und durch eine Reststrommengen-Übertragung auch auf die ältesten Atommeiler die Stromkonzerne weiter Milliarden verdienen lassen. Das ist nicht nur sicherheitspolitisch hoch umstritten, im Fall Biblis A könnte das schlicht auch illegal sein. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein Gutachten im Auftrag des Ökostrom-Anbieters Lichtblick.

Die Energieriesen RWE und Eon hatten ein lukratives Geschäft ausgehandelt. Vom stillgelegten Atomkraftwerk Stade (Betreiber Eon) sollen Reststrommengen auf den Meiler Biblis A (Betreiber RWE) übertragen werden. Ziel: Den Betrieb des alten Meilers mit dem nicht verbrauchten Strom aus Stade bis zur Laufzeit-Entscheidung zu verlängern. So erklärte es RWE im Mai.

Verstoß gegen Wettbewerbs- und Atomrecht

Dieses ausgehandelte Geschäft verstoße unter anderem gegen Wettbewerbs- und Atomrecht sowie den Atomausstiegsvertrag von 2002, heißt es in dem Gutachten der Berliner Anwaltskanzlei Raue. Mit der Übertragung wollen die beiden Unternehmen bis zum Inkrafttreten der von Schwarz-Gelb geplanten Laufzeitverlängerung die eigentlich vorgesehene Abschaltung von Biblis A verhindern.

In dem von der rot-grünen Bundesregierung und der Atomindustrie ausgehandelten Atomausstieg von 2002 waren jedem Reaktor Rest-Produktionsmengen für Strom zugesprochen worden, die dessen verbleibende Laufzeit bestimmten. Die Einigung, die im Atomgesetz verankert wurde, sah generell auch eine Übertragung von Reststrommengen von älteren auf jüngere Atomreaktoren vor.

Betriebsdauer von Biblis A soll künstlich gestreckt werden

Die Reststrommengen-Übertragung von Stade auf Biblis A dient nach Auffassung der von Lichtblick beauftragten Juristen aber allein dazu, die Betriebsdauer bis zum Inkrafttreten der geplanten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre pro AKW künstlich zu strecken. Dies stelle eine missbräuchliche Auslegung der Übertragungsregelung dar. Mit dem Geschäft verfolgten die beiden Konzerne „gesetzesfremde Zwecke“ und wollten „ihre gemeinsame Marktstellung“ festigen. Der Trick: Man hält die zur Abschaltung anstehenden Reaktoren bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes am Netz.

Zudem dürften Reststrommengen nicht von einem bereits stillgelegten Kraftwerk wie Stade auf ein laufendes übertragen werden. Das sei laut Atomausstieg nur zwischen noch laufenden Meilern erlaubt, heißt es in dem Gutachten. Biblis A müsse deshalb nach Verbrauch seiner eigenen Reststrommenge unverzüglich abgeschaltet werden.

 

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