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Belegschaftsversammlung der Casinobeschäftigten macht deutlich: Privatisierung der Spielbank birgt viele Risiken

Veröffentlicht am 04.11.2019 in Ratsfraktion

Foto: pixabay.com

Bürgermeister, Landtagsabgeordneter und SPD-Fraktion erwarten Standortgarantien

Bad Oeynhausen: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 8. Mai 2018 beschlossen, die WestSpiel-Gruppe zu veräußern und damit die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen zu privatisieren. Zur Umsetzung dieses umstrittenen Vorhabens ist eine Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Davon betroffen ist auch Bad Oeynhausen als eine von vier Standortkommunen. Jetzt liegt ein erster Referentenentwurf der NRW-Landesregierung zum Spielbankengesetz vor.

Grund genug für den Betriebsrat der Spielbank Bad Oeynhausen, zu einer Belegschaftsversammlung einzuladen. Zu den Gästen der Versammlung gehörten Bürgermeister Achim Wilmsmeier, der Landtagsabgeordnete Christian Dahm und Fraktionschef Olaf Winkelmann (alle SPD) sowie Andreas Ehlbracht, ver.di-Gewerkschaftssekretär aus Bielefeld.

Betriebsratsvertreter Torben Schnitker erläuterte vorab: „Die Spielbanken in NRW erfüllen einen ordnungspolitischen Auftrag zur Eindämmung von Schwarzspielen und zum Schutz von Spielern, wie es in § 1 des Spielbankengesetzes NRW festgeschrieben ist. Dies muss Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben und nicht den Interessen privater Dritter unterliegen.“

Den Ball griff Bürgermeister Achim Wilmsmeier dankbar auf und wies darauf hin, dass der Rat der Stadt Bad Oeynhausen bereits im letzten Jahr beschlossen hat, die Landesregierung aufzufordern, die beabsichtigte Privatisierung der Spielbanken zu stoppen. Im gleichen Beschluss wurde die Landeregierung gebeten, ihre Gründe für die Privatisierung der Spielbanken dem Rat der Stadt Bad Oeynhausen in öffentlicher Sitzung durch einen Vertreter zu erläutern. „Diesem Wunsch ist die NRW-Landesregierung bisher nicht nachgekommen“, so Wilmsmeier.

Entgegen vorheriger Ankündigungen der Landesregierung ist im nun vorliegenden Referentenentwurf keine Standortgarantie der bisherigen Standorte festgeschrieben. „Die bisherigen Standorte werden lediglich in einer gesonderten Rahmenverordnung aufgezählt“, erklärt Andreas Ehlbracht von der Gewerkschaft. Zukünftig solle nur eine Rahmenkonzession erteilt werden, die die Erlaubnis zum Betrieb von bis zu sechs Spielbanken beinhaltet. Zusätzlich benötige jede Spielbank eine Einzelkonzession, die jedoch nicht an einen Standort geknüpft sei. Mindestens vier Spielbanken müsse der künftige Konzessionsinhaber betreiben.

Damit wären weitere Planspiele möglich. „Der Gesetzesentwurf erlaubt dem neuen Konzessionsinhaber, beispielsweise innerhalb von Ostwestfalen-Lippe eine weitere Spielbank zu errichten, um dann nach einiger Zeit zu dem Ergebnis zu kommen, das der alte Standort betriebswirtschaftlich nicht mehr zu führen ist, weil die Kunden alle in die neue Spielbank am neuen Standort gehen. Der alte Standort könnte dann geschlossen werden“, so Schnitker, stellv. Betriebsratsvorsitzender.

Zu dieser rechtlichen Einschätzung des Referentenentwurfs kommen auch die Gewerkschaften ver.di und Komba. Im Rahmen der Belegschaftsversammlung wurde deutlich unterstrichen, dass die Spielbank Bad Oeynhausen ein wichtiger Standortfaktor für die touristische Vermarktung der Stadt sei. Zudem ist die Spielbank mit ca. 100 Mitarbeitern ein wichtiger Arbeitgeber im Stadtgebiet. Darüber hinaus erhält die Stadt Bad Oeynhausen jährlich ca. 1 Mio. Euro Spielbankabgabe.

„Zum Schutz der Interessen der Stadt als betroffene Standortkommune ebenso wie zum Schutz der hiesigen Arbeitsplätze der Mitarbeiter ist eine gesetzlich definierte Verknüpfung von Konzessionen an Standorten unerlässlich. Dies wollen wir in der nächsten Ratssitzung am 13. November auf die Tagesordnung setzen“, informierte Olaf Winkelmann, SPD-Fraktionschef. „Nur sichere Standorte sind auch sichere Arbeitsplätze“. Ein entsprechender Geschäftsordnungsantrag liegt der Stadtverwaltung vor. Der Rat solle dies deutlich zum Ausdruck bringen und die Landesregierung auffordern, die Interessen der Beschäftigten und der Kommunen zu berücksichtigen.

SPD-Landtagsabgeordnete Christian Dahm ergänzt: „Die Landesregierung NRW als zuständiger Gesetzgeber steht hier in der Verantwortung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Standortgarantie zu formulieren.“ Dahm ist zugleich stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. „Deshalb nehme ich die heutige Initiative der Casino-Mitarbeiter und der Kommunalpolitik aus Bad Oeynhausen gerne zum Anlass, auch in den anderen Standortkommunen Duisburg, Aachen, Dortmund gleichlautende Anträge anzuregen. Aus meiner Sicht bedarf es keiner Privatisierung“.

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