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Regierungskoalition verhindert Entlastung sozial schwacher bei Rundfunkgebühren

Veröffentlicht am 29.03.2007 in Landespolitik

“CDU und vor allem die FDP blockieren eine Verständigung aller Fraktionen, die Befreiung von Rundfunkgebühren für Geringverdiener in Zukunft zu erleichtern.

In letzter Minute hat die Regierungskoalition einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag verhindert. Das ist ein Schlag ins Gesicht von tausenden von Menschen mit ganz kleinem Einkommen in diesem Land, die nicht wissen, wie sie die Rundfunkgebühren bezahlen sollen. Wir haben im Petitionsausschuss Körbe von Eingaben erhalten von Menschen mit ganz kleinem Einkommen, die darum bitten, dass wir uns für eine Gebührenbefreiung einsetzen.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der Rundfunkstaatsvertrag muss an diesem Punkt geändert werden. Die Blockade von CDU und FDP ist unsozial”, erklärten die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Inge Howe, und der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Günter Garbrecht.

Hintergrund der Initiative ist der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2005, bei dem das Verfahren und die Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht geändert wurden. Diese Neuregelung hat dazu geführt, dass die Zahl der Befreiungen deutlich gesunken ist, obwohl sich die Einkommenssituation der Betroffenen nicht verbessert hat. Hauptsächlich betroffen sind Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld II-Bezieher, die einen befristeten Zuschlag erhalten, junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, sowie Personen, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze knapp überschreitet.

“Die befristeten Zuschläge der Sozialgeld- oder ALG II-Empfänger liegen in der Regel zwischen 50 Cent oder einem Euro. Dieser Mini-Zuschlag führt dazu, dass Rundfunkgebühren von monatlich 17,03 Euro fällig werden und die Menschen damit also netto deutlich weniger in der Tasche haben. Diese Ungerechtigkeit muss schnellstens beseitigt werden. Erst recht, wenn man weiß, dass zum Beispiel der Essenszuschuss einer vierköpfigen ALG II-Familie nur 20 bis 25 Euro die Woche beträgt”, betonten Howe und Garbrecht.

Sie verwiesen weiter darauf, dass die Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres im Schnitt nur ein monatliches Taschengeld von 150 Euro erhielten. “Auch für sie ist die Rundfunkgebührenpflicht eine viel zu hohe Belastung. Da muss nachgebessert werden. Die Verweigerung von CDU und FDP ist vor diesem Hintergrund schäbig”, erklärten Howe und Garbrecht übereinstimmend.

 

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