
Zum Urteil des Landesverfassungsgericht in Münster erklären der stellv. Vorsitzende der Mühlenkreis-Jusos Jens Vogel, aus Bad Oeynhausen und die stellv. Landesvorsitzende der JusosNRW, Victoria Tiemeier, aus Lübbecke:
Die Jusos begrüßen das Urteil des Landesverfassungsgerichts, welches die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl untersagt. Die Jusos und die NRWSPD haben von Anfang an, die Zusammenlegung für verfassungswidrig erachtet und sehen uns mit dem Urteil der Richter in unserer Einschätzung bestätigt.
Wir halten eine Zusammenlegung von Wahlen für sinnvoll, auch um Wahlmüdigkeit beim Bürger vorzubeugen und für eine hohe Wahlbeteiligung zu sorgen, allerdings hatte die Schwarz-gelbe Landesregierung mit ihrem Vorhaben eine ganz andere Intention, als sie in der Öffentlichkeit immer verlautbart hat.
Öffentlich hatte die Landesregierung immer gesagt, dass sie mit der Europawahlzusammenlegung den beiden Wahlen einen besseren Stellenwert geben wollte, in Wahrheit hatte die Landesregierung auf die schlechte Wahlbeteiligung bei der Europawahl gesetzt um damit die eigene Machtbasis in den Kommunen zu festigen bzw. auszuweiten und dem kleinen Koalitionspartner FDP in den Kommunalparlamenten zu halten.










