Zum einen hat das höchste Gericht in NRW deutlich gemacht, dass eine Verfassung nicht für die Eigeninteressen zweier Parteien gebogen werden darf.
Zum anderen werden wir nun im Stadtverbandsvorstand schnell eine alternative Terminplanung zur Kommunalwahl im Herbst aufstellen müssen.
Ich erwarte hierzu, dass nun zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September gewählt wird. Alles andere sei weder verfassungsrechtlich noch organisatorisch geschweige finanziell, gegenüber dem Bürger zu vertreten. So gebiete es die Achtung vor dem Verfassungsgerichtshof, dass der Wahltermin nicht erneut aus parteitaktischen Gründen festgelegt, sondern jetzt das Ziel einer hohen Wahlbeteiligung verfolgt werde.
Auch um einen zusätzlichen dritten Wahltermin kurz nach den Sommerferien im August – wie von der Landes-FDP gefordert – aus finanziellen Gründen zu vermeiden. Dieser wäre sinnlos und würde zusätzlich mehr als 40 Mio. Euro landesweit kosten. Allein für Bad Oeynhausen ergäben sich bei geschätzten drei Euro Verwaltungsaufwand pro Wahlberechtigtem mehr als 100.000 Euro Mehraufwand.
Die Landesregierung als Gesetzgeber ist nun gefordert, schnell zu handeln und ein diesmal verfassungskonformes Gesetz vorzulegen, damit Verwaltungen, Parteien und Bürger Planungssicherheit erhalten.
„Es ist schon kurios. Normalerweise stellen sich unsere Bürger die Frage, was sie wählen sollen. Doch bei uns in NRW geht es noch besser. Hier lautet die Frage, wann überhaupt gewählt werden soll.“