Angelina Ströbel / pixelio.deÜbereinstimmend kritisieren die Wohlfahrtsverbände die Berechnungsgrundlage Ursula von Leyens für die neuen Hartz-IV-Regelsätze: Die Stellungnahmen sind dem Arbeits- und Sozialministerium in diesen Tagen zugegangen. Am Donnerstag bezogen sie bereits Position auf Einladung von Manuela Schwesig in einer Anhörung im Berliner Willy-Brandt-Haus.
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig machte eingangs deutlich, dass der Vorschlag der Bundesregierung in der aktuellen Form weder im Bundestag noch im Bundesrat für die SPD zustimmungsfähig ist. Sie bekräftigte den Vorschlag für einen Bildungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um einen Rechtsanspruch auf Bildung, auf kulturelle und soziale Teilhabe von Kindern sowie für die entsprechende Finanzierung zu vereinbaren.
Gutscheine fördern Hemmschwellen und Stigmatisierung
Der Deutsche Kinderschutzbund kritisierte die Höhe der neu berechneten Regelsätze für Kinder als unzureichend. Andreas Kalbitz, Fachreferent beim Deutschen Kinderschutzbund, verwies darauf, dass die Fortschreibung über einen Index aus Preis- und Lohnentwicklung sachfremd sei. Denn die Entwicklung der Löhne habe nichts mit der Gewährleistung existenzsichernder Ausgaben zu tun. Darüber hinaus seien die gesicherten Sach- und finanziellen Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern in ihrem Umfang unbegründet. Gutscheinlösungen lehnt der Deutsche Kinderschutzbund wegen der Hemmschwellen, der stigmatisierenden Wirkung und des bürokratischen Aufwands ab.
Bemessungsgrundlage für Alleinstehende verändert
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche wies zudem darauf hin, dass das durchgeführte Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze zahlreiche Schwächen aufweise. So werde die Bemessungsgrundlage für Alleinstehende von 20 auf 15 Prozent der unteren Einkommen verändert. Das von Schwarz-Gelb vorgeschlagene „Bildungspaket“ für Kinder bewertete Kerstin Griese, Vorstand Sozialpolitik des Diakonie Bundesverband, grundsätzlich als positiv, doch müsse die zukünftige Leistungserbringung in jedem Fall stigmatisierungsfrei erfolgen. Ein Kind sei mit einem auf einen Grundsicherungsträger ausgestellten Gutschein unmittelbar als Leistungsempfänger erkennbar und das wirke diskriminierend.
Motivieren statt sanktionieren
Der AWO Bundesverband betonte in seiner Stellungnahme, dass das Jahr 2010 für viele Menschen in Deutschland ein Jahr der Hoffnung war. Im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung wurde viel unternommen, die Probleme und Bedürfnisse von in Armut lebenden Menschen sichtbar zu machen und zu verbessern. Aus Sicht der AWO entspricht der vorliegende Vorschlag der Bundesregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und den Erwartungen vieler Menschen nur unzureichend, betonte Johannes Wörn, Leiter der Abteilung „Arbeit, Soziales, Europa“ bei der AWO. Er plädierte gleichzeitig für einen Paradigmenwechsel, der Mitmachen belohnt sowie auf Motivation statt Sanktion setzt.
Der SPD-Parteivorstand hatte die Verbände am Donnerstag ins Willy-Brandt-Haus zur Anhörung eingeladen, um ihre Standpunkte auszuwerten. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird sich nun mit der Bewertung befassen. Es hatte die Wohlfahrtsverbände um Stellungnahmen für die geplante Neuordnung der Regelsätze gebeten. Die Frist dafür lief Mittwochnacht aus.