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„8,50 Mindestlohn ist angemessen“

Veröffentlicht am 08.10.2010 in Bundespolitik

© Florian Jaenicke

Das Arbeitsministerium hat errechnet, dass ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter erst ab einem Stundenlohn von 7,21 Euro das gleiche Einkommen hat, wie ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Darum müsse endlich der gesetzliche Mindestlohn kommen, sagt der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz.

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, sei ein Alleinstehender - einschließlich der Freibeträge, die auf sein Einkommen gewährt werden - ab einem monatlichen Bruttoerwerbseinkommen von 1250 Euro nicht mehr abhängig von aufstockenden Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Bei 40 wöchentlichen Arbeitsstunden entspreche dies einem Stundenlohn von 7,21 Euro.

Sollte der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger beispielsweise auf 420 Euro steigen, liege der Betrag bei 1340 Euro – 7,73 Euro in der Stunde.

Als einen Beleg für die Notwendigkeit, gegen Lohndumping vorzugehen, wertete der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz die Zahlen: „Die Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums zeigen unmissverständlich, dass ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn unverzichtbar ist“, sagte Scholz dem Hamburger Abendblatt. Denn: Wer arbeitet, müsse mehr Einkommen haben als derjenige, der nicht erwerbstätig ist. Darum unterstütze die SPD die Forderung der Gewerkschaften, auch in der vorgeschlagenen Höhe: Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde „ist deshalb sehr angemessen“, so Scholz.

 

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