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Von der Leyen spielt auf Zeit

Veröffentlicht am 04.01.2011 in Bundespolitik

Gerd Altmann/Jacob Seligmann / pixelio.de

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen fühlt sich außer Stande, die von der Opposition seit Monaten geforderten neuen Berechnungen der Hartz-IV-Regelsätze zeitnah zu liefern. Die Verhandlungsführerin der SPD im Vermittlungsausschuss, Manuela Schwesig, warnt die Ministerin davor, die Verhandlungen zu verzögern.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hält die geplante Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für verfassungsfest, transparent und plausibel. Die SPD wiederum ist der Auffassung, dass die Hartz-IV-Reform den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht wird. Deshalb hat sie detaillierte Vorschläge gemacht, damit das Bundesverfassungsgericht-Urteil zu Hartz-IV wirklich erfüllt wird. Im wesentlichen sind das drei Punkte: Beim Bildungspaket fordern die Sozialdemokraten eine Ausweitung auf Geringverdiener-Familien, den flächendeckenden Einsatz von Schulsozialarbeitern und eine unbürokratische Umsetzung. Um mehr Menschen aus Hartz-IV zu holen, soll ein flächendeckender Mindestlohn eingeführt werden. Und es geht darum, bei der Berechnung der Regelsätze die verfassungsrechtlich gebotene Sorgfalt und Klarheit zu gewährleisten.

Von der Leyen legt Nachrechnungen zu spät vor

Trotz monatelanger Kritik der Opposition an der Berechnungsmethode teilte die CDU-Ministerin Ende Dezember den Verhandlungsführern von CDU, SPD und FDP im Vermittlungsausschuss mit, dass ihr Ministerium die von der Opposition beantragte Nachberechnung der Hartz-IV-Regelsätze erst Ende Januar vorlegen könne. Andere Auswertungen des Fragenkatalogs der Opposition würden sogar erst in neunzig Arbeitstagen vorhanden sein. Das bedeutet, dass es auf der nächsten Sitzung des Bundesrats am 11. Februar noch kein verabschiedungsreifes Verhandlungsergebnis geben kann. Danach tagt der Bundesrat wieder am 18. März, so dass die Hartz-IV-Reform frühestens zum 1. April verabschiedet werden kann.

Die Verhandlungsführerin der SPD, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig, reagierte verärgert über von der Leyens Schreiben. Sie erinnerte daran, dass die SPD-regierten Bundesländer bereits Ende September entsprechende Neuberechnungen des Regelsatzes angemahnt hätten und der Bundesregierung schon damals eine Ablehnung der Hartz-IV-Reform in Aussicht stellten. Seitdem habe die Arbeitsministerin nichts getan. „Insofern stößt Ihre Aussage, dass wesentliche Teile des Katalogs zeitnah nicht beantwortet werden können, auf Unverständnis“, antwortete Schwesig der Ministerin.

Streit über statistische Grundlagen der Neuberechnung der Regelsätze

Strittig ist vor allem die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um fünf Euro. Das Arbeitsministerium orientiert sich dabei an Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Grundlage ist die Einkommensstichprobe. Alle fünf Jahre wird in tausenden Haushalten ein Datensatz erhoben, der anzeigt, wofür die Haushalte wie viel Geld ausgeben. Bisher betrachtete man das untere Fünftel, zog gewisse Ausgaben als unnötig ab und ermittelte so den Regelsatz von Hartz-IV-Empfängern. Anders als bisher hat die Bundesregierung nun nur die untersten 15 Prozent der Haushaltseinkommen berücksichtigt. Opposition, Sozialverbände und Gewerkschaften halten diese Methode für willkürlich und fragwürdig im Sinne des Verfassungsgerichtsentscheids. Gemutmaßt wird, dass das Arbeitsministerium damit einen deutlicheren Anstieg der Hartz-IV-Regelsätze vermeiden will.

Opposition hält Methode für fragwürdig

Deshalb fordert Manuela Schwesig von der Leyen auf, zumindest die für Ende Januar in Aussicht gestellten Auswertungen für die Neuberechnung der Leistungen bereits am 7. Januar vorzulegen. Denn dann wird die Arbeitsgruppe erneut verhandeln. „Diese Berechnung zeigt, wie hoch der Regelsatz sein müsste, wenn wir von der bisher üblichen Referenzgruppe der 20 Prozent der geringsten Einkommen ausgehen. Von der Leyens willkürliche Absenkung auf 15 Prozent macht ihr Gesetz verfassungswidrig“, betont die SPD-Verhandlungsführerin.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass eine solide, gesicherte statistische Basis zur Errechnung des Existenzminimums und einer vertretbaren sozialen Teilhabe herangezogen werden muss. Dabei muss die Ermittlung der Daten transparent, nachvollziehbar, realitätsnah und vollständig sein.

 

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