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Steuerexperte informiert über Neuregelung der Rentenbesteuerung im Innovationszentrum Fennel

Veröffentlicht am 20.10.2006 in Stadtverband

Voller Vortragsraum von AWO und SPD / lebhaftes Interesse / viele Fragen

Bad Oeynhausen: Über 60 Zuhörer lauschten den Ausführungen des Steuerexperten Heinz-Wilhelm Griese vom Finanzamt Minden zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes. Zu diesem Thema hatten Toni Fritz, AWO-Vorsitzende und Dr. Olaf Winkelmann, SPD-Vorsitzender ins Bad Oeynhausener Innovationszentrum Fennel eingeladen.

Insgesamt zwei Stunden stand der Referent Rede und Antwort. Hintergrund: Am 1. Januar 2005 ist das sogenannte Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Besteuerung von Renten und Pensionen neu geordnet. Ziel ist die steuerrechtliche Gleichbehandlung aller Altersbezüge.

„Anlass ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002, mit dem dieses auf die Klage eines Ruhestandsbeamten aus dem hiesigen Raum Westfalen reagiert hatte“, erläuterte Griese, der beim Finanzamt verantwortlich ist für den Bereich Einkommenssteuer.

Anders als bisher sollen mit dem Übergang zur „nachgelagerten“ Besteuerung die Aufwendungen für die Altersversorgung während der aktiven Erwerbsphase – also die Rentenversicherungsbeiträge – in Zukunft steuerfrei bleiben.

Dafür sollen Renteneinkünfte im Alter besteuert werden. Hingegen werden Beamte seit jeher nachgelagert besteuert: sie haben während ihrer aktiven Dienstzeit real keine Beiträge für ihre spätere Pension zu leisten. Jedoch sind auch sie durch die Neuregelung betroffen, indem der Versorgungsfreibetrag abgeschmolzen wird.

„Bis zum Jahre 2040 werden die Renten stufenweise in die Besteuerung
überführt“, so Griese, der als Einkommenssteuerexperte diese und viele weiteren Fragen sehr anschaulich beantworten konnte. Der Besteuerungsanteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und beträgt 50 Prozent zu Beginn im Jahre 2005.

Griese: „Dies gilt für alle Rentner, die in 2005 Rente beziehen oder in Rente gegangen sind“. Der steuerfrei bleibende Teil der Rente, also die
anderen 50 Prozent, wird als Freibetrag festgeschrieben. Deutlich wurde, die große Mehrheit der Rentner, die bereits heute Rente beziehen, muss auch künftig auf ihre Rente keine Steuern zahlen. Weitere Fragen des Publikums bezogen sich darauf, wie zusätzliche Einkünfte neben der
Rente veranlagt werden, wann eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden muss und welche Steuervergünstigungen für ältere Menschen berücksichtigt werden können.

Das Gesetz solle eine Brücke zwischen Jung und Alt schlagen und für mehr
Generationengerechtigkeit sorgen. „Viele Seniorinnen und Senioren waren durch die Neuregelung verunsichert“, erläuterten die beiden Gastgeber Winkelmann (SPD) und Fritz (AWO). „Die heutige Aufklärung war deshalb sehr hilfreich“.

Auch in einer weiteren Sache herrschte Einigkeit: „Der große Zuspruch zum heutigen Informationsnachmittag sollte zum Anlass genommen werden, weitere gemeinsam Veranstaltungen von AWO und SPD anzubieten“ so Toni Fritz und Olaf Winkelmann zum Abschluss.

Weitere Informationen gibt das Bürgerbüro beim Finanzamt Minden, Heidestraße 10, 32427 Minden unter der Telefonnummer 0571/804-0.

 

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