
Zu den Vorwürfen der BBO-Fraktion zum Schreiben der Kommunalaufsicht zum Doppelhaushalt 2010/2011 erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Olaf Winkelmann:
Die erhobenen Vorwürfe der BBO („angestrebter Doppel-HH verstoße gegen die GO“ und „BM müsse Ratsbeschluss anhalten“) entsprechen nicht dem Schreiben der Kommunalaufsicht, sondern sind politisch inszenierte Interpretationen der BBO-Fraktionsmitglieder.
Gerade mit dem Verfahren zur Einbringung des Doppelhaushalts kommen wir wieder auf den rechtlichen Boden der Gemeindeordnung, die in § 80 GO NRW vorsieht, dass ein Haushaltsentwurf spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahrs anzuzeigen ist. Dies ist in den vergangenen 10 Jahren nicht erfolgt, deshalb koppeln wir das Jahr 2011 an das Jahr 2010, um wieder Rechtssicherheit zu erlangen.
Die Einbringung und Beschlussfassung über den Doppelhaushalt erfolgen im vorgegebenen Rahmen der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme.
Dies verbinden wir zudem mit der Durchführung eines öffentlichen Haushaltsforums für Bürger sowie ergänzenden Sparmaßnahmen in anderen Bereichen, um die städtischen Angebote im Bereich Bildung, Soziales und Kultur weitestgehend zu erhalten.
Ich wünsche mir von der BBO zukünftig ein größeres Maß an Verantwortung und ein kleineres Maß an Inszenierung. Alles andere führt zur unnötigen Verwirrung.










