Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) drückt beim Ausbau der Kinderbetreuung aufs Tempo. "Schon heute hat er den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" dem Bundeskabinett vorgelegt. Damit macht Steinbrück nur neun Tage nach dem Beschluss der Koalition vom 28. August einen ersten Schritt zur Umsetzung", so der heimische Bundestagsabgeordnete Wolfgang Spanier.
Mit dem Gesetzentwurf schafft Steinbrück die Voraussetzung dafür, dass der Bund bereits ab 2008 Länder und Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung unterstützen kann. So wird ein besseres Betreuungsangebot für die Unter-Dreijährigen auch im Kreis Herford/Minden-Lübbecke verwirklicht werden können.
Insgesamt 4 Milliarden Euro zahlt der Bund in der Zeit von 2008 bis 2013 für den Ausbau der Betreuung von Kleinkindern. Gut die Hälfte davon, nämlich 2,15 Mrd. Euro, können für Baukosten verwendet werden. Davon werden nach dem vorläufigen Stand der Verwaltungsvereinbarung auf NRW rund 481 Millionen Euro entfallen. Mit diesen Mitteln können die Kommunen neue Kitas bauen, bestehende Kindergärten renovieren oder auf die Benutzung durch jüngere Kinder umrüsten.
Darüber hinaus zahlt der Bund aber auch Mittel für die Betriebskosten von Kitas. Rund 1,85 Mrd. Euro fließen aus dem Bundeshaushalt bis 2013 in die Kassen der Länder, danach sind es jährlich 770 Millionen Euro. Für diese deutliche Unterstützung der Kommunen hatte sich die SPD stark gemacht. "Bessere Kinderbetreuungsangebote bedeuten bessere Bildungschancen für unsere Kinder. Und sie schaffen die Voraussetzung dafür, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Deshalb müssen wir das Betreuungsangebot deutlich und zügig ausbauen. Die Eltern warten darauf. Damit die Kommunen mit dieser großen Aufgabe nicht überfordert sind, unterstützt der Bund sie nun kräftig", erklärt der Abgeordnete Wolfgang Spanier.
Und damit die Eltern auch tatsächlich die Sicherheit haben, einen Platz für ihr Kind zu bekommen, haben Bund und Länder sich auf Druck der SPD auch auf die Einführung eines Rechtsanspruchs verständigt. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. "Erst der Rechtsanspruch gibt den Eltern die Garantie, dass ihre Vorstellungen von der frühen Förderung ihrer Kinder und von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch tatsächlich klappen", so Wolfgang Spanier.