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SPD stärkt die Beschäftigungsfähigkeit Älterer und baut den gleitenden Übergang in den Ruhestand aus

Veröffentlicht am 06.05.2008 in Bundespolitik

Quelle: Marco Urban

Das Präsidium der SPD hat in seiner Sitzung am Montag einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Altersteilzeit und der Teilrente gefasst. Dazu erklärt der Generalsekretär der SPD Hubertus Heil:

Das SPD Präsidium hat sich am Montag mit dem Thema Beschäftigung Älterer und dem Ausbau von Möglichkeiten eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand beschäftigt. Es hat dabei begrüßt, dass die Beschäftigungsentwicklung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich positiv entwickelt. So ist die Erwerbstätigenquote der über 55-jährigen in den letzten zehn Jahren von 38 Prozent auf über 52 Prozent gestiegen.

Wir wollen unsere Politik für die Stärkung der Erwerbsbeteiligung Älterer fortsetzen. Die Maßnahmen der Initiative 50 plus weisen in die richtige Richtung. Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit und die Erwerbstätigkeit älterer Beschäftigter werden für viele aber trotzdem nur realistisch, wenn den hart arbeitenden Beschäftigten die Chance eingeräumt wird, im Alter auch kürzer zu treten, und dies solidarisch abgesichert wird.

Hierzu haben wir vier Punkte vorgeschlagen: 1. Die Teilrente soll als Instrument eines flexiblen Ausstiegs aus dem Erwerbsleben stärker als bisher genutzt werden können. Hierzu sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden oder ganz wegfallen. 2. Ein wichtiges Instrument der Arbeitszeitverkürzung im Alter bleibt die Altersteilzeit. Die SPD hat bereits dafür gesorgt, dass die Aufstockungsbeträge weiterhin von der Zahlung der Steuern und SV-Beiträgen befreit bleiben. Ein Zuschuss der BA soll ab 2010 befristet bis 2015 künftig nur noch für die Fälle erfolgen, in denen der Arbeitgeber die frei gewordene Stelle mit einem Absolventen oder einer Absolventin eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes wiederbesetzt. Für Kleinbetriebe wird geprüft, ob die BA-Förderung auch gezahlt werden kann, wenn im Gegenzug Auszubildende eingestellt werden. 3. Die Möglichkeit, Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten, haben bislang nur die Versicherten und dies nur zum Zweck der Vermeidung von Abschlägen. Die SPD will, dass künftig auch die Arbeitgeber Zusatzbeiträge leisten können und diese auch Renten steigernd eingezahlt werden können. 4. Da immer mehr Betriebe Langzeit-Arbeitszeitkonten nutzen, muss die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung gesetzlich geregelt werden.
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