SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

„Nachfolgeregelung für Entflechtungsmittel dringend notwendig“

Veröffentlicht am 08.10.2015 in Verkehr

Achim Post MdB, Vorsitzender der NRW-Landesgruppe;
Andreas Rimkus MdB, verkehrspolitischer Koordinator der NRW-Landesgruppe;
Sebastian Hartmann MdB, zuständiger Berichterstatter:

Die sogenannten Entflechtungsmittel, die der Bund den Ländern für den Ausbau der kom- munalen Verkehrswege und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung stellt, müssen zwingend auch nach 2019 weiter fließen. Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Ländern und Kommu- nen auch in diesem Punkt gerecht wird.

Die am 24. September getroffene Einigung zur Zukunft der Regionalisierungsmittel und zur Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) ist ein wichtiger Schritt bei der Herstellung von Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden. An diesem Punkt darf jedoch nicht Schluss sein. Die Entflechtungsmittel, die seit 2007 gezahlt werden, sind eine weitere notwendige Finanzierungssäule des ÖPNV und des kommunalen Straßen- baus. Wir fordern Bund und Länder auf, zeitnah eine Fortschreibung des bis 2019 befriste- ten Entflechtungsgesetzes zu vereinbaren.

Wichtig ist aus unserer Sicht eine Neuordnung im Sinne einer überjährigen Finanzierung, die sich mindestens auf dem Niveau der bisherigen Entflechtungsmittel bewegt (somit jähr- lich rund 1,335 Mrd. €, NRW-Anteil 259,5 Mio. €). Die Mittel sollten aus den Verhandlungen zum vertikalen Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ausgekoppelt und zweckge- bunden für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden.

Zum Hintergrund:
Das Entflechtungsgesetz wurde 2007 im Rahmen der Föderalismusreform I geschaffen. Es soll die Finanzierung für Gemeinschaftsaufgaben sicherstellen, die bis dahin von Bund und Ländern ge- meinsam wahrgenommen wurden. Dies betrifft neben den Mitteln für Verkehrsinvestitionen auch solche für Hochschulbau, Bildungsplanung und Wohnraumförderung. Im Jahr 2014 lief die Zweck- bindung der Mittel aus, insgesamt ist das Gesetz bis 2019 befristet. Auf der Ministerpräsidentenkon- ferenz vom 07. bis zum 09. Oktober in Bremen wird unter anderem über eine Nachfolgeregelung für die Entflechtungsmittel verhandelt.

 

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