EU-Verbraucherkredit-Richtlinie verabschiedet
Die Verbraucher in Europa werden es bei grenzüberschreitenden Kreditgeschäften bald leichter haben. Dafür stellte das Europäische Parlament am Mittwoch in Straßburg mit der Verabschiedung der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie die Weichen.
MECHTILD ROTHE, Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments (SPD), wertet die Richtlinie nach fast siebenjährigen Vorarbeiten als Erfolg: "Jetzt können die Verbraucher die Bedingungen für Darlehen zwischen 200 und 75 000 Euro im In- und Ausland leicht vergleichen und das für sie günstigste Angebot aussuchen." Das sei angesichts der unterschiedlichen Zinshöhen in den Ländern der Europäischen Union wichtig.
Die Kreditkosten werden nach einem in der ganzen Union gleichen Verfahren ermittelt und können dank eines einheitlichen Formulars direkt mit einander verglichen werden. Auch der letzte Streitpunkt, Entschädigung des Kreditgebers für Verluste bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens, konnte durch eine Vereinbarung zwischen EU-Parlament, Rat und EU-Kommission ausgeräumt werden. Nach dieser Vereinbarung können die Banken Entschädigungen nur verlangen, wenn sie angemessen und objektiv gerechtfertigt sind sowie ein Prozent der Restsumme nicht überschreiten.
MECHTILD ROTHE: "Die europäischen Institutionen haben durch diese Richtlinie mehr Schutz für die Verbraucher erreicht als ursprünglich zu erwarten war.“