SPD hinterfragt Gesetzesentwurf der Landesregierung
Bad Oeynhausen: Vom Kabinett der Landesregierung ist jetzt einGesetzesentwurf zur Novellierung der Gemeindeordnung und desKommunalwahlrechts verabschiedet worden.
Der SPD-Stadtverbandsvorstand Bad Oeynhausen übte in seiner aktuellen Sitzung deutliche Kritik an dieser Reform. „Die geplanten Änderungen führen zu einer Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung und zu einer Reduzierung der demokratischen Rechte der Bürger“ fasste Vorsitzender Olaf Winkelmann die Meinung des Vorstands zusammen.
Auf Ablehnung stoßen besonders die Entkoppelung von Rats- und Bürgermeisterwahl. Die letzte gemeinsame Wahl findet nach dem
Gesetzesentwurf dann 2009 statt. 2014 würde der Stadtrat neu gewählt und ein Jahr später folgt die Bürgermeisterwahl.
Statt Kontinuität zu sichern, würden die Kommunen in einen Dauerwahlkampf gestürzt, mal um die Sitze im Rat, ein anderes Mal um die Wahl des Bürgermeisters. Das würde zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand führenund produziere Kosten ohne Nutzen.
„Die Leitung und Vertretung unserer Stadt obliegt dem Rat und Bürgermeister gemeinsam, eine Trennung der Wahlen schafft unnötige Reibungsverluste“, ist sich Ursula Sieker, Ratsfrau und stellvertretende SPD-Vorsitzende sicher. Angesichts der Vielzahl von Wahlterminen bis hin zu bestehenden Möglichkeit für Bürgerbegehren sehen dieSozialdemokraten die Wahlentkoppelung als falschen Weg.
Als „einen Schlag ins Gesicht der demokratischen Grundsätze“ wird eine weitere Änderung gesehen: die Abschaffung der Stichwahl ab 2009. Dies könne dazu führen, dass der zukünftige Bürgermeister nur von einem Bruchteil der Wahlbevölkerung gewählt würde. „Wäre diese Regelung schon 2004 angewendet worden, würde ich Frau Nolte-Ernsting als erste CDU-Bürgermeisterin der Stadt meine Glückwünsche aussprechen“, so SPD-Chef Winkelmann. Helke Nolte-Ernsting hatte damals im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen können.
Besonders kritisch hinterfragt wird von der SPD die beabsichtigte Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen. Durch die geplante Änderung des § 107 der Gemeindeordnung wären kommunalen Unternehmen zukünftig nur noch Tätigkeiten erlaubt, die von keinem privaten Anbieter in vergleichbarer Form erbracht werden können. Die Aktivitäten kommunaler Unternehmen würden dabei durch einen „Bestandsschutz“ auf den gegenwärtigen Stand eingefroren.
„Dies betrifft auch die Stadtwerke Bad Oeynhausen“, so Reinhard Scheer,
Mitglied im Verwaltungsrat der erst im Januar 2007 um die Bereich Abwasser und Bauhof erweiterten Stadtwerke. „Damit steigt die Gefahr, dass unsere Bürger auf Dauer einen hohen Preis für die Änderungen der Landesregierung zahlen“, erklärt Scheer. Denn wenn die Stadtwerke sich nicht neuen Marktbedingungen anpassen könnten, hätten sie auf Dauer keine Überlebenschance. „Wir subventionieren beispielsweise mit den Stadtwerkendas Parken im Stadtgebiet mit gut 800.000 Euro, dies funktioniert nur mit einemgesunden kommunalen Unternehmen“, unterstreicht SPD-Vorsitzender Winkelmann die Bedeutung der Stadtwerke als unternehmerische Tochter der Stadt.