Montag Gespräch der Fraktionen mit dem Kreis
Bad Oeynhausen (juk). Im Notfall würde es die Vierer-Koalition im Stadtrat sogar auf einen Rechtsstreit mit dem Kreis ankommen lassen. Das geht aus der Stellungnahme der Koalition von SPD, Grünen, FDP und UW zum Thema Doppelhaushalt hervor. Darin bekräftigen die vier Fraktionen, dass sie an ihrem Plan festhalten wollen und für die Stadt Bad Oeynhausen einen Haushalt gleich für zwei Jahre, nämlich 2010 und 2011, verabschieden wollen.
Genau das aber hatte die Kommunalaufsicht beim Kreis beanstandet (wir berichteten gestern). „Ich bitte Sie, die Mitglieder des Rates darüber zu informieren, dass eine Verschiebung der Haushaltsplanberatungen an das Jahresende dazu führt, dass sie ihren rechtlichen Verpflichtungen aus der Gemeindeordnung nicht nachkommen“, schreibt Dr. Bert Honsel von der Kreisverwaltung an Bad Oeynhausens Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann.
Richtig sei, dass die Haushaltssatzung laut Gemeindeordnung mindestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres zu verabschieden sei, bestätigt Dr. Olaf Winkelmann (SPD) im Namen der Rats-Koalition. „Genau das aber ist in den vergangenen Jahren in Bad Oeynhausen nicht passiert. Es ist verwunderlich, dass der Kreis das nicht beanstandet hat“, so Winkelmann. „Wir wollen die beiden Haushalte 2010 und 2011 ja gerade deshalb koppeln, um sicherzustellen, dass wir dann wenigstens den Haushalt für das nächste Jahr pünktlich verabschieden“, begründet Winkelmann.
Insofern werde die Koalition auch am Donnerstag, 1. Juli, im Finanzausschuss ihren Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf wie geplant einbringen. Der sieht, neben etlichen Änderungen an den Sparvorschlägen der Verwaltung vor, eben einen Doppelhaushalt für zwei Jahre aufzustellen. „Wir nehmen als Anregung der Kommunalaufsicht dankbar auf, dass eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr erfolgen sollte“, so Winkelmann.
Für Montag, 5. Juli, hat der Bürgermeister alle sieben Ratsfraktionen zu einem klärenden Gespräch mit der Kommunalaufsicht eingeladen. Am Mittwoch, 7. Juli, soll dann der Rat nach Planung der Mehrheitskoalition den Doppelhaushalt in Auftrag geben.
„Sollte die Kommunalaufsicht einen solchen Beschluss beanstanden, behält sich der Rat ein Anfechtungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht vor“, so Winkelmann.
© 2010 Neue Westfälische
Bad Oeynhausener Kurier, Mittwoch 30. Juni 2010