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Grundsicherung nach Kassenlage

Veröffentlicht am 29.09.2010 in Bundespolitik

Thorben Wengert / pixelio.de

Die Kalkulation der Bundesregierung bei der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze wirft Fragen auf. Offen bleibt, ob den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts damit entsprochen wird. Zunehmend erhärtet sich der Verdacht, dass sich Schwarz-Gelb vor allem an der eigene Kassenlage orientiert hat.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben im Februar dieses Jahres ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum formuliert. So fordern sie für jeden „Hilfebedürftigen diejenigen Voraussetzungen, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind". Die minimale Anhebung der Grundsicherung um 5 Euro lassen nun vermuten, dass die Regierung rein nach Kassenlage entschieden hat und zunächst die neuen Hartz-IV-Regelsätze festlegte, dann die Rechenmethode. Es bleiben große Zweifel daran, dass die Ergebnisse der Neuberechnung auf eine lebenswerte Existenz abzielen und Erwachsene und Kinder dabei unterstützen sollen, den Weg aus der Armutsspirale zu beschreiten.

Von einer „sachgerechten Lösung“ sprach am Sonntag Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Sätze für Kinder sollen gleich bleiben, also nach Alter gestaffelt zwischen 215 und 287 Euro. Eigentlich, meint Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, seien die bisherigen Leistungen sogar um zwei bis zwölf Euro zu hoch. Die Ministerin sagte: „Das hat mich selbst auch sprachlos gemacht.“

Der SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil kündigte eine penible Überprüfung der Berechnungen der Bundesregierung an. Er teilte mit, die SPD in Bund und Ländern werde „einer offensichtlich verfassungswidrigen Lösung nicht die Hand reichen“. Da die Neuregelung der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wo Schwarz-Gelb keine eigene Mehrheit mehr hat, ist die Bundesregierung auch auf die Unterstützung aus dem Oppositionslager angewiesen. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes muss die Neuberechnung der Bedarfssätze für Erwachsene und Kinder spätestens zum Jahresende stehen.

Rechenmethode hält die Regelsätze niedrig

Zur Berechnung der Regelsätze für Erwachsene hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) nur die unteren 15 Prozent der erfassten Haushalte als Maßstab herangezogen, statt wie bisher die untersten 20 Prozent. Offenbar dient diese Berechnungsweise dazu, den Anstieg der Regelsätze niedrig zu halten. Zudem kann das Ausgabeverhalten der ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung immer nur Annäherung an einen Existenz sichernden Betrag sein: mehr als das zur Verfügung stehende Geld kann auch in dieser Gruppe nicht ausgegeben werden. Die Statistik gibt keinen Aufschluss darüber, ob auf notwendige Dinge verzichtet werden muss, ob über die Ausgaben eine ausreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geschaffen wird und diese Menschen sich in ihrer Existenz bedroht fühlen. Die Frage, ob ein Existenzminimum die Empfänger von Hartz IV nur am Leben erhält oder Grundlage dafür schafft, den Wiedereinstieg in den Beruf zu schaffen und den sozialen Abschied aus der Gesellschaft zu vermeiden, beantwortet das Pochen auf die Begrifflichkeit des Minimums nicht. Die blanken Zahlen, die Ministerin von der Leyen Anfang der Woche präsentierte, verneinen diese Frage nahezu.

Die SPD-Fraktionsvize Elke Ferner spürte im Referentenwurf zudem Rechenfehler auf, die den Verdacht bekräftigen, dass die Beträge Ergebnis politischer Entscheidungen sind. Aus den Werten im Gesetzestext, den Tabellen des Begründungsteils und den schriftlichen Erläuterungen zu diesen Tabellen lassen sich drei verschiedene Regelsätze errechnen, die gegenüber von der Leyens Regelsatz von 364 Euro um jeweils acht Euro nach oben und unten abweichen. „Frau von der Leyen hat einen großen Erklärungsbedarf, den Vorwurf der Trickserei zu entkräften“, sagte Elke Ferner Spiegel Online.

Klarer Zusammenhang zwischen Niedriglöhnen und Regelsätzen

Einer Debatte im Zuge der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze, wie arbeitende Menschen aus der Armutsfalle geführt werden können, verweigert sich bislang die Bundesregierung. Der wachsende Niedriglohnsektor, dessen geringen Löhne nicht ausreichen, um sich aus eigener Kraft zu versorgen, wird von der Bundesregierung nicht wirksam bekämpft: sie verweigert Mindestlöhne. Dies führt gleichzeitig zu einer unzureichende Grundsicherung. SPD-Parteichef Sigmar Gabriel forderte darum mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen im Bundesrat, die neuen Hartz-IV-Regelsätze und Mindestlöhne müssten dort gleichzeitig verhandelt werden: „Das gehört zusammen.“ Die Hartz-IV-Sätze dürften nicht künstlich niedrig gehalten werden, um das Lohnabstandsgebot zu berücksichtigen.

Die Armutsforscherin Irene Becker macht weitere statistische Schwächen in der EVS aus. Zum einen findet sich in der Referenzgruppe der Alleinstehenden ein hoher Altenanteil, aus dem mögliche Abweichungen gegenüber Ausgabenstrukturen von Erwerbstätigen beziehungsweise Erwerbsfähigen resultieren. Pensionäre sind weiterhin in den Antworten der Verbrauchsstichprobe überrepräsentiert, da sie eher als andere die Zeit haben, detaillierte Haushaltstagebücher zu führen. Migranten sind hingegen unterrepräsentiert. Becker hält es zudem für plausibel, dass vorrangig besser integrierte Einwanderer mit guten deutschen Sprachkenntnissen dazu bereit sind, ein Haushaltsbuch zu führen. Im Rechenverfahren lassen sich solche Fehler zwar ausgleichen – aber nicht immer. Möglicherweise würde eine Stichprobe, die bei den Armen genauer hinschaut, zu einem höheren Regelsatz führen.

Entscheidungen über Leistungen nicht transparent begründet

Die Einstufung bestimmter Verbrauchsgruppen, wie Tabak, Tierfutter und Zimmerpflanzen als nicht bedarfsrelevant, sowie die Aufnahme neuer Posten wie Internetgebühren, werden nicht transparent begründet. Denn die Herausrechnung der 14 Euro, die bislang für Tabak und Alkohol vorgesehen waren, trifft auch die Menschen, die dieses Geld zum Beispiel für gesündere Ernährung ausgaben. Auf der anderen Seite wird Menschen, die das Internet nicht nutzen, zugestanden, den Betrag für andere Dinge einzusetzen. Für 2,28 Euro ist ohnehin kein eigener Internetanschluss zu finanzieren; 14 Euro kämen diesen Kosten hingegen schon wesentlich näher. Und: Für nicht erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger ist keinerlei Unterstützung bei der Übernahme von PKW-Kosten vorgesehen. Sollte ein Auto Voraussetzung für die Wiederaufnahme von Arbeit sein, würde die Reform der Hartz-IV-Regelsätze ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt beeinträchtigen.

 

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