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Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Union muss Blockadehaltung aufgeben

Veröffentlicht am 17.03.2016 in Arbeitsgemeinschaften

Am 19. März findet der diesjährige Equal Pay Day statt, der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

Seit 2010 lag die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern konstant bei 22 Prozent. Nach aktuellen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes fiel der Verdienstunterschied im Jahr 2015 um ein Prozent geringer aus: Frauen verdienen also „nur noch“ 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. 16,20 Euro durchschnittlicher Bruttostundenverdienst für Frauen im Vergleich zu 20,59 Euro für Männer. Das ist und bleibt ungerecht – das muss sich ändern.

Dass sich die Lohnlücke zumindest etwas verringert hat, verdanken wir dem gesetzlichen Mindestlohn. Mehr als zwei Millionen Frauen haben bereits im ersten Jahr davon profitiert. Insgesamt gehen Prognosen davon aus, dass der Mindestlohn die Lohnlücke um zwei Prozentpunkte schließen wird. Das reicht uns nicht!

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit muss kommen. Der Gesetzentwurf von Manuela Schwesig für mehr Lohngerechtigkeit liegt bereits seit Anfang Dezember 2015 dem Bundeskanzleramt vor. Doch wie schon beim Quotengesetz sperren sich Union und Wirtschaft gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Wir SPD-Frauen fordern die CDU/CSU daher auf, ihre Blockadehaltung gegen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit aufzugeben. Deutschland gehört im EU-Vergleich zu den Schlusslichtern bei der Bezahlung von Frauen – das ist eine Schande! Eine solche Ungerechtigkeit darf es in einem modernen Land wie Deutschland, das sich die Wahrung der Rechte von Frauen auf die Fahnen schreibt, einfach nicht geben. Die Union und Bundeskanzlerin Merkel müssen endlich Farbe bekennen für die Gleichstellung von Frauen und Männern!

Um die Lohnlücke zu schließen müssen weitere Maßnahmen folgen, wie die Aufwertung sog. typischer Frauenberufe oder ein Anspruch auf befristete Teilzeit. Denn wer die Arbeitszeit reduziert, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, darf nicht in der beruflichen Sackgasse landen. Gemeinsam mit unseren Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern in Gewerkschaften und Frauenverbänden fordern wir einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit.

2016 fällt der Equal Pay Day auf den 19. März. An diesem Datum fand vor 105 Jahren der erste Internationale Frauentag statt. Schon damals forderten Frauen gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Daran wollen wir erinnern und ein Zeichen setzen für mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung von Frauen und Männern.

 

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