Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich für eine gegenseitige Anerkennung von EU-Führerscheinen ausgesprochen. Um dabei allerdings einem Missbrauch vorzubeugen, schob der Gerichtshof dem so genannten Führerschein-Tourismus gleichzeitig einen Riegel vor.
„Die gegenseitige Anerkennung von EU-Führerscheinen ist sinnvoll und bedeutet eine Erleichterung für die europäischen Autofahrer“, meint die SPD-Europaabgeordnete Mechtild Rothe, die allerdings ebenso dem Missbrauch dieser Regelung vorbeugen möchte. „Mit dieser Erleichterung darf kein Unwesen getrieben werden. Daher ist es auch richtig, dass der Europäische Gerichtshof den Führerschein-Tourismus unterbindet“, betont die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments.
Unter Führerschein-Tourismus versteht man die Handlungsweise von deutschen Verkehrssündern, denen der Führerschein auf Grund von Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen wurde. Bislang war es ihnen möglich, durch die Angabe eines Scheinwohnsitzes in Tschechien dort einen neuen Führerschein zu erwerben und somit weiterhin legal auf deutschen und europäischen Straßen zu fahren. Durch diese Praktik konnte der Verkehrssünder die in Deutschland nach Alkohol- oder Drogenvergehen im Straßenverkehr übliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung umgehen.
Dem Urteil vorausgegangen war die Anfrage deutscher Gerichte, ob Deutschland in Tschechien ausgestellte Führerscheine die Anerkennung verweigern könne, wenn sicher sei, dass dem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis zuvor in Deutschland entzogen worden war.