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Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe: Mühlenkreis erhält 240.000 Euro vom Bund zurück

Veröffentlicht am 13.04.2015 in Bundespolitik

Minden-Lübbecke: Die Landesregierung hat für die NRW-Kommunen eine 70-Millionen-Klage gegen den Bund gewonnen. Gemeinsam mit Brandenburg und Niedersachsen hat NRW seit August 2014 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung gestritten.

„Der Bund hat Geld einbehalten, das den Kommunen gesetzlich zusteht. Aus unserer Sicht war das ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen“, sagen die SPD Landtagsabgeordneten Inge Howe (Minden) und Ernst-Wilhelm Rahe (Hüllhorst). 

„Die Klage Nordrhein-Westfalens war erfolgreich und zeigt jetzt, dass sich dieser Weg gelohnt hat – vor allem für unseren Kreis. Es ist gut, dass das Bundessozialgericht das Vorgehen des Bundes endlich korrigiert hat und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger geurteilt hat, die dieses benötigen. NRW erhält nun inklusive der Zinsen rund 72 Millionen Euro zurück. Dem Kreis Minden-Lübbecke kommen davon 242.360 Euro zugute“, so die beiden Abgeordneten weiter. 

Der Bund hatte 2012 Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend einbehalten, weil die Kommunen weniger Geld abgerufen haben als erwartet. Dieses Vorgehen haben die Richter nun korrigiert. Insgesamt muss der Bund 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzahlen. Dieses Geld wurde in den Monaten April, Mai und Juni 2014 nicht bereitgestellt. Diese Summe – plus die angefallenen Zinsen – fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen. NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) will die nun zusätzlich anfallenden etwa 72 Millionen Euro für NRW komplett an die Kommunen weiterleiten.
 

 

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