Nach schwierigen Verhandlungen konnten sich letzte Woche das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsländer im Vermittlungsausschuss über die Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (sog. Rom II-Verordnung) einigen.
Die Rom II-Verordnung sieht innerhalb der Europäischen Union einheitliche Vorschriften des Internationalen Privatrechts vor. Das Internationale Privatrecht bestimmt, welches nationale europäische Recht auf einen Sachverhalt angewandt wird, der Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Wenn beispielsweise deutsche Touristen in Estland in einen Unfall verwickelt werden, den der Fahrer eines in Belgien zugelassenen PKW verursacht hat, bestimmt das Internationale Privatrecht, ob der Schadensersatzanspruch nach belgischem, deutschem oder estnischem Recht zu beurteilen ist. Die Rom II-Verordnung führt grundsätzlich dazu, dass das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem der Schaden eingetreten ist. Dieses kann bei Schadensersatzansprüchen aber erhebliche Probleme mit sich bringen.
Deshalb gab es um die Aufnahme der Regelung zur Schadensberechnungen bei grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen schwierige Diskussionen. Ein Bereich, der viele Menschen betrifft, die als Touristen oder geschäftlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen und dort bei einem Unfall eine Verletzung von sich tragen.
"Letztendlich konnte sich das Europäische Parlament in dieser Frage, gegen die ablehnende Position der Mitgliedsländer durchsetzen", so die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Mechtild Rothe, die der Verhandlungsdelegation des Parlaments vorsaß. Auch wenn man in dieser Verordnung nur in Form einer Erwägung zu diesem Thema Stellung nimmt, wird die Kommission sich in einer Studie weiter mit dem Thema befassen und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf vorlegen. Bis dahin wird durch die eingebrachte Erwägung sichergestellt, dass auf die Umstände des Unfallopfers in seinem Heimatland Rücksicht genommen wird, da er mit seinem Schaden dort leben muss.
Mechtild Rothe begrüßte das Ergebnis: "Das Ergebnis der Verhandlungen ist ein Erfolg für die Bürger und ein wichtiger Schritt in Richtung einer bürgerfreundlichen Schadensberechnung. So wichtige Punkte wie die Berücksichtigung der Situation des Opfers im Heimatland im Fall von Personenschäden mussten einfach durchgesetzt werden. Die Einigung auf die Aufnahme dieses Themas ist ein erster Schritt in die richtige Richtung."
Mechtild Rothe, abschließend: "Besonders freut mich, dass das Europäische Parlament mit seinem Einsatz in den Verhandlungen so deutlich zu diesem Ergebnis beitragen konnte und seine Aufgabe als Vertreter der Interessen der europäischen Bürger voll wahrgenommen hat.