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Equal Pay Day – Die Geduld ist am Ende

Veröffentlicht am 20.03.2013 in Arbeit und Wirtschaft

Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. „Unsere Geduld ist am Ende. Für die Durchsetzung von gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Männern und Frauen gibt es bei Bundeskanzlerin Merkel und ihrer schwarz-gelben Koalition nur Worte, die die Situation beklagen. Ansonsten bleiben sie bis heute tatenlos in der Bekämpfung von Lohndiskriminierung“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze.

Am Equal Pay Day haben Frauen in Deutschland endlich genauso viel Geld in der Tasche wie ihre männlichen Kollegen schon am Ende des Vorjahres. Dieses Lohngefälle von knapp drei Monaten zeigt der Equal Pay Day am 21. März 2013 auf. 
Das ist kein Grund zum Feiern. Am 21. März 2013 um 12.00 Uhr demonstrieren Frauenverbände, Gewerkschaften und SPD-Bundestagsfraktion vor dem Brandenburger Tor. Der Kanzlerkandidat Peer Steinbrück wird sprechen.

Klar ist, der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern ist eine Folge von Diskriminierung: In Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Unternehmen verpflichten, für diskriminierungsfreie Löhne und Gehälter zu sorgen. Ein entsprechendes Gesetz hat die SPD bereits vorgelegt. Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin und Frau Merkel zeigen Frauen jedoch weiterhin die kalte Schulter. 

Die Forderungen der SPD stehen fest:

  • Gesetz für tatsächliche Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern.
  • Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro.
  • Reguläre Beschäftigung statt prekäre Beschäftigung, wie Mini-Jobs oder „kleine“ Teilzeit
  • Gleichstellungsgesetz für bessere Aufstiegschancen in der Privatwirtschaft
  • Gesetzliche Mindestquoten für Aufsichtsräte und Vorstände
  • Reform des Bundesgremiengesetzes und die Einbeziehung der Aufsichtsgremien der Sozialversicherungen und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts
 

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