SPD Bad Oeynhausen

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Die vollständige Abschaffung der Optionspficht bleibt das Ziel!

Veröffentlicht am 31.03.2014 in Bundespolitik

Liebe Leserin, lieber Leser,

vor einigen Tagen hat sich die Koalition in Berlin auf einen Kompromiss beim Staatsbürgerschaftsrecht geeinigt: Die Doppelte Staatsbürgerschaft muss nicht mehr durch schulische Leistungen nachgewiesen werden. Als Anerkennungsgrundlage genügt, wenn die Kinder bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier die Schule besucht haben.

Ursprünglich sollte die Optionspflicht nur für Jugendliche entfallen, die bis zum 21. Lebensjahr mindestens zwölf Jahre in Deutschland gelebt haben. Außerdem musste ein erfolgter Schulabschluss oder eine Berufsausbildung nachgewiesen werden, um die doppelte Staatsbürgerschaft behalten zu dürfen. Hier haben Staatsministerin Aydan Özoguz und Justizminister Heiko Maas deutliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Gesetzentwurf des Bundesinnenministers durchgesetzt.

Für uns in NRW ist dies aber nur eine Zwischenlösung, denn SPD und Bündnis90/Die Grünen haben sich für eine schnellere und vollständige Abschaffung ausgesprochen. NRW wird sich bei der Beratung auf der Bundesebene für eine vollständige Abschaffung der Optionspflicht einsetzen.

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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