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Das höchste Gericht in NRW hat entschieden: Vorgezogener Termin der Kommunalwahl ist verfassungswidrig

Veröffentlicht am 18.02.2009 in Landespolitik

Howe und Haseloh (SPD): „Die Verfassung darf nicht für das Eigeninteresse zweier Parteien gebogen werden!“

Minden-Lübbecke: „Mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts in Münster wurde unserer Klage entsprochen und deutlich gemacht, dass eine Verfassung nicht im Eigeninteresse zweier Parteien gebogen werden darf“, erklärten die beiden heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Karl-Heinz Haseloh.

Die CDU/FDP-Landesregierung hatte das Vorziehen der Kommunalwahl von Oktober auf den Termin der Europawahl im vergangenen Jahr beschlossen und die Zusammenlegung als „Aufwertung“ beider Wahlen bezeichnet. Union und FDP erhofften sich „so bessere Chancen“. Das Verfassungsgericht habe dem nun „einen Riegel vorgeschoben“.

„Die Landesregierung kann doch nicht das Wahlvolk an die Urnen rufen und das Ergebnis anschließend für vier Monate in die Mottenkiste legen“, sagten Howe und Haseloh. Es würde aus ihrer Sicht ein Recht auf eine „möglichst zügige Umsetzung des Wählerwillens“ geben.

Beide SPD-Landespolitiker hoffen nun, dass zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September gewählt würde. „Ein weiterer dritter Wahltermin ist sinnlos und den Wählern nicht zu vermitteln“, meinen die Abgeordneten. Zudem gehe man davon aus, dass ein zusätzlicher Wahlsonntag im August nach den Sommerferien, wie er zuletzt von der FDP gefordert wurde, über 40 Millionen Euro kosten würde.

Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wollen beide Abgeordnete sehr genau prüfen, welche bestimmenden Gründe der Verfassungswidrigkeit einer vormals geplanten vorgezogenen Wahl das Gericht in Münster auflisten würde.

 

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