Templermeister - pixelio.deAuf der Siedinghausener Straße wurde vor nicht all zu langer Zeit eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h (VZ 274 StVO) entsprechend beschildert.
Durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern wurden wiederholt gefährliche Überholmanöver bekannt, die aufgrund der neu zu errichtenden Markierung und Beschilderung zukünftig verboten wären.
Das vorhandene Unfallrisiko auf dieser Strecke kann somit erheblich verringert werden.
Die SPD-Fraktion hat nun einen entsprechenden Antrag in den Stadtrat eingebracht, indem die Verwaltung aufgefordert wird, in Absprache mit der Kreispolizeibehörde eine entsprechende Mittellinie anzubringen und entsprechende Überholverbotsschilder zu installieren.
Mehr zum Thema