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Stefan Zimkeit/Sven Wolf: „Wir begrüßen das Karlsruher Urteil“

Veröffentlicht am 05.05.2015 in Bundespolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Urteil zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten getroffen. Dazu erklären Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und der rechtspolitische Sprecher Sven Wolf:
 
Stefan Zimkeit: „Wir begrüßen das klare Urteil: Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen ist verfassungsgemäß. Damit wurden die Klagen gegen die im Jahr 2003 festgelegte Besoldung zurückgewiesen. Somit haben diese Klagen und das Urteil keine Auswirkungen auf den laufenden Haushalt. Ob das Urteil Konsequenzen für die künftige Beamtenbesoldung haben wird, werden wir mit der gebotenen Sorgfalt prüfen.“
 
Sven Wolf: „Die Richter haben einen verständlichen und klaren Kriterienkatalog entwickelt. Das schafft Transparenz für die künftige Gestaltung der Besoldung.“
 

 

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