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Rothe: "Charta der Grundrechte ist das Herzstück der EU"

Veröffentlicht am 12.12.2007 in Europa

Heute wurde die Europäische Charta der Grundrechte im Europäischen Parlament von den Präsidenten der drei EU-Institutionen Rat, Parlament und Kommission feierlich unterzeichnet. Die Charta fasst die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte in einem Dokument zusammen.

"Die Grundrechtecharta ist ein Meilenstein in der Entwicklung der EU von einem Europa der Staaten zu einem Europa der Bürgerinnen und Bürger", betonte MECHTILD ROTHE, Vize-Präsidentin des Europäischen Parlamentes (SPD). Durch die Verankerung der Charta im Artikel 6 des Reformvertrags von Lissabon wird dieser weltweit modernste Grundrechtskatalog rechtsverbindlich.

ROTHE bezeichnete die Grundrechtcharta als "die Seele des Vertrages von Lissabon und das Herzstück einer demokratischen Union." Sie garantiere den Menschen in der EU 50 Grundrechte und -freiheiten, die sie vor den nationalen Gerichten, und in letzter Instanz, vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, einklagen können.

"In der Innen- wie in der Außenpolitik muss die EU bei Menschenrechtsfragen mit einer Stimme sprechen. Großbritannien und Polen sollten ihr 'opt-out' aus der Charta schnellstmöglich korrigieren. Ein Grundrechtekatalog erster und zweiter Klasse in der EU kann nicht auf Dauer akzeptiert werden.", schloss Mechtild ROTHE.

 

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