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Neue Verordnung zur Lebensmittelhygiene

Veröffentlicht am 30.06.2008 in Europa

Kleinstunternehmen werden entlastet

Weniger Bürokratie, bei gleichbleibender Qualität. Das Europäische Parlament stimmte nun in Brüssel einem Vorschlag der Kommission zu, der die Verwaltungslast von Kleinstunternehmern im Bereich der Lebensmittelhygiene verringern soll. Dabei machte das EP allerdings auch deutlich, dass geltende Hygienebestimmungen nicht ausgehöhlt werden dürften.

Derzeit wird in Sachen Lebensmittelhygiene noch das sogenannte „Hazard Analysis and Critical Control Point“-Konzept, kurz HACCP-Konzept, zur Gefahrenanalyse und Untersuchung kritischer Lebensmittelbereiche eingesetzt.

Erfahrungen haben aber gezeigt, dass einige Unternehmen der Branche die Anforderungen an die Hygiene auch ohne dieses Kontrollsystem erfüllen können. Damit sind insbesondere Unternehmen gemeint, die ihre Waren größtenteils direkt an den Endverbraucher verkaufen, wie zum Beispiel Bäckereien, Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte, Marktstände, Gaststätten sowie die Kleinstunternehmen. Sie sollen künftig von dem HACCP-Konzept ausgenommen werden, falls gewährleistet bleibt, dass dort aktuell und in Zukunft die Sicherheit der Lebensmittel garantiert ist.

„Es geht nicht darum, die hohen EU-Hygienestandards zu verringern. Die Verordnung möchte nur, dass die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft gegenüber Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Betrieben flexibler vorgehen“, betont die SPD-Europaabgeordnete und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Mechtild Rothe.

 

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