„Es muss beim Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung bleiben“, stellt der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze fest. Der Städte- und Gemeindetag hatte gefordert, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem ersten Lebensjahr einzuschränken.
Mit dem Kinderförderungsgesetz hatte die Große Koalition beschlossen, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder ein Betreuungsangebot zu schaffen. Zusätzlich sieht das Gesetz ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor.
„Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland und besonders in Nordrhein-Westfalen ist dringend notwendig. Das zeigt eine Studie, die das Statistische Bundesamt jetzt vorgestellt hat“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze. In Westdeutschland danach das Betreuungsangebot für die unter 3-Jährigen in Hamburg (22,2 %), Rheinland-Pfalz (17,5 %) und Hessen (16,3 %) am besten, während Nordrhein-Westfalen (11,5 %) Schlusslicht ist.
Im Regierungsbezirk Detmold liegt die Betreuungsquote bei den unter 3-Jährigen insgesamt bei 11,6 %. Spitzenreiter ist Bielefeld mit 14 %, gefolgt von den Kreisen Lippe mit 12,9 %, Herford 12,6 %, Minden-Lübbecke 12 %, Gütersloh 10,8 %, Paderborn 9,5 % und weit abgeschlagen der Kreis Höxter mit 6,1 %.
Die Große Koalition hat erreicht, dass der Bund für den Ausbau der Kinderbetreuung Geld zur Verfügung stellt. Insgesamt in der Aufbauphase bis 2013 4 Mrd. Euro für Investitions- und Betriebskosten. Nach der Aufbauphase, ab 2014, wenn der Rechtsanspruch gilt, beteiligt sich der Bund an den laufenden Betriebskosten in Höhe von 770 Mio. Euro pro Jahr.
Erste Erfolge des Gesetzes sind bereits sichtbar, rund 417.000 Kinder unter drei Jahren wurden im März 2009 in Deutschland in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Das entspricht einem Anstieg um 15 % gegenüber dem Vorjahr.
„Viele Eltern warten mit ihren Kindern dringend auf eine bessere Versorgung mit Kindertagesplätzen. Es darf nicht zu einer Einschränkung des Rechtsanspruchs kommen. Die Kommunen müssen finanziell besser ausgestattet werden. Hier ist auch das Land Nordrhein-Westfalen in der Pflicht. Die Steuersenkungspolitik des Bundes zu Lasten der Kommunen und damit auch zu Lasten von Eltern muss ein Ende haben“, so Schwartze.