SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

"Kommunalisierung macht Sinn"

Veröffentlicht am 13.07.2011 in Presse

Foto: Steinert/NW

Günter Garbrecht, Vorsitzender des Landes-Gesundheitsausschusses, zur Organisation des Rettungsdienstes in Bad Oeynhausen

Bad Oeynhausen (juk). Die Bad Oeynhausener Diskussion über die Neuordnung des Rettungsdienstes hat auch in der Landeshauptstadt schon Beachtung gefunden. Günter Garbrecht, Vorsitzender des zuständigen Landes-Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, zeigte beim Redaktionsbesuch der NW, dass er im Thema ist.

Und dass er eine klare Meinung dazu hat: "Gerade in dieser Stadt mit ihren vielen Kliniken ist der Rettungsdienst eine anspruchsvolle Aufgabe", sagte Garbrecht. "Da scheint mir eine Kommunalisierung des Rettungsdienstes auch durchaus Sinn zu machen."

Genau diesen Weg - die Übernahme des kompletten Rettungsdienstes in die Hände der Stadt zu nehmen - hatte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit scheidet die Johanniter-Unfall-Hilfe, die bislang rund 9.000 der jährlichen 15.000 Rettungsdienst-Einsätze und Krankenfahrten in Bad Oeynhausen übernommen hatte, zum Jahresende aus dem Dienst aus. Allerdings haben Mitarbeiter der Johanniter und engagierte Bürger inzwischen ein Bürgerbegehren zu dem Thema auf den Weg gebracht.

"Da muss man den Bürgern allerdings auch erklären, wo die Vorteile einer Kommunalisierung liegen", sagte Garbrecht. Zum Beispiel könne man Synergie-Effekte bei der Unterhaltung der Feuer- und Rettungswache erzielen. "Aber das kann man den Bürgern nicht in nicht-öffentlicher Sitzung nahebringen", sagte Garbrecht, der damit die Entscheidung der Ratsmehrheit kritisierte, das Thema hinter verschlossener Tür zu beraten und entscheiden.

Ob ein novelliertes Rettungsdienst-Gesetz für NRW Bad Oeynhausen den Weg eröffnen würde, auf eine europaweite Ausschreibung zu verzichten und den Vertrag mit den Johannitern zu verlängern, wagt Garbrecht nicht vorherzusagen. Ende 2011, Anfang 2012 rechnet Garbrecht mit der Einbringung des Gesetzesentwurfs.

"Danach wird es sicherlich eine Anhörung dazu geben", glaubt Garbrecht. Und die wird in seinem Ausschuss stattfinden.

NW vom 13.07.2011

 

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