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Kommunalaufsicht soll Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens beurteilen

Veröffentlicht am 04.06.2013 in Ratsfraktion

Am kommenden Mittwoch (05.06.) wird der Stadtrat erneut über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu den eon-Anteilen abstimmen, nachdem der Bürgermeister das Verfahren angehalten hat. Die SPD hat sich bei der ersten Abstimmung enthalten, da noch einige Fragen offen sind.

Die SPD-Fraktion will, dass das die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zum Bürgerbegehrens abschließend von der Kommunalaufsicht beurteilt werden soll, deshalb wird ein entsprechender Antrag bei der Ratssitzung eingebracht. Auch zur Überführung der Altanteile in die neue Gesellschaft WWE wird es einen Antrag von Seiten der SPD geben.

„Unserer Ansicht nach reichen die vorliegenden Beurteilungen zur Zulässigkeit nicht aus, weder seitens der Verwaltung, noch die der Vertreter des Bürgerbegehrens“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Olaf Winkelmann gegenüber der NW.

 

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