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Hannelore Kraft zum Parteiordnungsverfahren gegen Wolfgang Clement

Veröffentlicht am 31.07.2008 in Landespolitik

Erklärung der Landesvorsitzenden Hannelore Kraft zur Entscheidung der Landeschiedskommission

Im Parteiordnungsverfahren gegen Wolfgang Clement ist jetzt eine Entscheidung der Landesschiedskommission ergangen. Diese ist heute den Verfahrensbeteiligten zugestellt worden. Auch ich habe erst heute morgen die Entscheidung der Schiedskommission und deren Ergebnis erfahren.

Die Landesschiedskommission hat nach der mündlichen Verhandlung am 12. Juli 2008 entschieden, dass Wolfgang Clement wegen Verstoßes gegen die innerparteiliche Solidarität aus der Partei ausgeschlossen werden soll.

Die Landesschiedskommission musste tätig werden, weil neben Wolfgang Clement sieben Ortsvereine und Unterbezirke aus Hessen, Niedersachsen und NRW Berufung gegen eine Entscheidung der Schiedskommission des Unterbezirks Bochum eingelegt hatten.

Wichtig ist mir der Hinweis, dass die innerparteiliche Schiedsgerichtsbarkeit der SPD – wie im Parteiengesetz vorgesehen – in ihrer Entscheidung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden ist. Sie handelt nicht nach politischen Vorgaben. Sie ist kein politisches Gremium sondern ein unabhängiges Parteigericht.

Die Entscheidung der Landesschiedskommission ist nicht unmittelbar rechtskräftig, da Wolfgang Clement Berufung vor der Bundesschiedskommission einlegen kann.

Die Berufung muss innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlich eingelegt und binnen eines Monats schriftlich begründet werden.

Da es sich also um ein schwebendes Verfahren im Rahmen der innerparteilichen Schiedsgerichtsbarkeit handelt, kann ich mich ausdrücklich nicht inhaltlich zum jetzt ergangenen Schiedsspruch äußern.

Ich bedauere ausdrücklich, dass es soweit gekommen ist.

 

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