Mechtild Rothe, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments zur EK-Gesetzesvorschlag zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa
Die Europäische Kommission hat heute unter anderem einen Gesetzesvorschlag zur Förderung Erneuerbarer Energien in Europa vorgelegt. Damit reagierte sie auf den unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft gefassten Beschluss den Anteil Erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20% zu steigern.
Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Energieexpertin MECHTILD ROTHE zeigte sich zufrieden: "Der lang ersehnte Vorschlag adressiert nicht nur alle Erneuerbare Energien Sektoren: Elektrizität, Transport sowie Wärme und Kälte, sondern enthält auch notwendige Elemente, damit das Ausbauziel von 20% erreicht werden kann."
Wichtig für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien sei insbesondere der Fortbestand erfolgreicher nationaler Fördersysteme. "Der jetzige Vorschlag ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Programme fortzuführen. Die nationalen Regierungen tragen die Verantwortung dafür, dass sie ihr eigenes Ziel erreichen - deshalb müssen erfolgreiche nationale Fördersysteme auch Vorrang haben!"
Die EU-Kommission hatte ursprünglich geplant, einen verpflichtenden europaweiten Zertifikatshandel für Ökostrom einzuführen. Dies hätte jedoch zu einem Ausverkauf günstiger Erneuerbarer Energien in Länder mit einem geringen Anteil an Erneuerbaren Energien geführt. Die eigenen nationalen Ziele hätten dadurch nicht mehr erreicht werden können. "Der Gesetzesentwurf ist damit besser als das, was wir zu befürchten hatten!", unterstrich die SPD-Europaabgeordnete ROTHE.
Im Legislativprozess komme es jetzt auf die Verbesserung wichtiger Details an: "Wir brauchen unter anderem entsprechende Sanktionen, wenn EU-Mitgliedstaaten ihre Ziele nicht erreichen. Auch muss ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der Biotreibstoffe gelegt werden." Die Energieexpertin ROTHE begrüßte die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien: "Es muss allerdings sichergestellt sein, dass der Einsatz von Biokraftstoffen tatsächlich zu einer deutlichen Reduktion von Treibhausgasen führt - 50% sind hier absolut notwendig!" Zudem müssten Sozialkriterien bei der Produktion von Biotreibstoffen berücksichtigt werden.
Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes ist nun Sache des EU-Parlaments und des Rats.