SPD Bad Oeynhausen

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Gesetzentwurf zu ausländischen Abschlüssen nicht ausreichend

Veröffentlicht am 23.03.2011 in Bundespolitik

Anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch Bundesbildungsministerin Schavan erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe und Swen Schulz:

Nach über eineinhalb Jahren voll leerer Versprechungen hat es die Bundesregierung endlich geschafft, einen Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vorzulegen. Ein Gesetz, das nicht nur von der SPD seit langem gefordert wird, sondern auf das hunderttausende Betroffene in Deutschland seit nahezu zwei Jahren warten.

Das Gesetz ist dringend erforderlich, damit hier lebende Migranten die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten in Deutschland einzubringen. Das erleichtert Integration und ist ein wesentlicher Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Bis zu 500.000 Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen können wegen des heutigen Anerkennungs-Chaos nicht in ihren Berufen arbeiten.

Doch das, was die Bundesregierung hier präsentiert, ist nicht ausreichend. Wir begrüßen zwar, dass ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten geschaffen wird.

Allerdings: Ein Wirrwarr von Anlaufstellen bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger werden alleingelassen im Dschungel an Zuständigkeiten. Betreuung, Beratung und Förderung der Betroffenen greifen zu kurz. Eine "Hotline" kann hier nicht die letzte Antwort sein. Es fehlt eine zentrale Anlaufstelle, an die sich alle Menschen wenden können, von der sie Informationen und Unterstützung erhalten. Fraglich ist auch die Finanzierung der Beratung. Scheinbar plant die Bundesregierung hier durch die Hintertür Gelder der Bundesagentur für Arbeit abzuzweigen, also aus dem bereits geschröpften Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Auch Fragen der Finanzierung der in vielen Fällen nötigen Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen bleiben ungelöst. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass Betroffene in die Lage versetzt werden, sich weiterzuqualifizieren.

Außer Acht gelassen wird, dass die zuständigen Stellen in ihrer jetzigen Ausgestaltung aufgrund der neuen Anforderungen nicht in der Lage sein werden, eine kompetente und serviceorientierte Beratung und Betreuung anzubieten - und das in der geforderten Frist von drei Monaten.

Hinzu kommt: Eine Koordination mit den Ländern hinsichtlich der landesrechtlich geregelten Berufsausbildungen fehlt völlig. Es ist nicht gewährleistet, dass die Verfahrensstandards und Entscheidungskritierien bundeseinheitlich umgesetzt werden. Anerkennung darf jedoch kein Glücksspiel abhängig vom Wohnort werden. Das, was das Kabinett hier beschlossen hat, ist nichts Halbes und nichts Ganzes.

Die Bundesregierung hätte die Machete nehmen sollen, um eine Schneise in den Dschungel zu schlagen, doch sie nahm nur die Nagelschere.

 

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