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Zum Scheitern des Bürgerbegehrens gegen die Kommunalisierung des Rettungsdienstes in Bad Oeynhausen erklärt der stellv. Vorsitzende der Jusos Bad Oeynhausen Jens Vogel:
„Die Initiatoren des Bürgerbegehrens machen es sich zu einfach, wenn sie die Schuld des Scheiterns des Bürgerbegehrens auf den Vergleich zwischen der Johanniter Unfallhilfe (JUH) und der Stadt Bad Oeynhausen schieben. Es ist nicht aufgrund des Vergleichs gescheitert, sondern an den fehlenden 337 Unterschriften, die für die Erfüllung des Quorums von 2746 Unterschriften notwendig waren.
Das Bürgerbegehren war von Anfang an, auf einer falschen Grundlage auf dem Weg gebracht worden: Mit einer europaweiten Ausschreibung werden keine Arbeitsplätze bei der JUH in Bad Oeynhausen gerettet, denn die Wahrscheinlichkeit dass ein anderer Anbieter als die JUH den Zuschlag bekommen hätte, ist sehr groß.
Bei der Vergabe kommt das günstigste Angebot zum Zug. Hinzu kommt dass die Stadt bei einer europaweiten Ausschreibung, gefahrläuft, sich nach der Vergabe einem juristischen Verfahren stellen zu müssen, weil ein unterlegener Anbieter gegen die Vergabe vor Gericht zieht.










