
Der Haushalt 2016 soll erst im Februar 2016 eingebracht werden, da derzeit kein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden kann. Bis dahin will die Stadtverwaltung alle Maßnahmen, sowie Einnahmen und Ausgaben noch einmal auf den Prüfstand stellen.
Das Westfalen-Blatt hat für die heutige Ausgabe die Fraktionsvorsitzenden dazu befragt, so auch den Fraktionsvorsitzenden der SPD Dr. Olaf Winkelmann:
1) Nach aktuellen Berechnungen des Kämmerers zeichnet sich für den städtischen Etat 2016 ein Millionendefizit ab. Wie bewerten Sie die Chancen, dass Bad Oeynhausen dennoch den geforderten Haushaltsausgleich schafft?
Antwort: Rat und Verwaltung arbeiten seit fünf Jahren auf diese Vorgabe hin. Unterjährige Sonderentwicklungen machen es gerade für das Zieljahr 2016 außergewöhnlich schwer, aber nicht unmöglich. Für 2017 sieht es schon entspannter aus.
2) Auf welche Mittel setzen Sie, um die schwarze Null auf jeden Fall zu erreichen? Welche Alternativen gibt es zur Streichung freiwilliger Leistungen oder zur Anhebung der Steuern?
Antwort: Zu den von Ihnen genannten Vorschlägen kommen die Konsolidierungsbeiträge der städtischen Töchter. Unser Eigenbetrieb Staatsbad leistet bereits einen sechsstelligen Beitrag, mit den Stadtwerken stehen wir entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gespräch. Ferner sollten wir vorhandene Projektplanungen auf ihre Umsetzungswahrscheinlichkeit und Akzeptanz prüfen.
3) Welche freiwilligen Leistungen dürfen dem Haushaltsausgleich auf keinen Fall geopfert werden (kurze Begründung)?
Antwort: Wir haben aus guten Gründen die Fördermittel im Kinder- und Jugendbereich, also für den Offenen Ganztag an den Grundschulen und den Kinderschutzbund einstimmig auf den Weg gebracht, daran wollen wir nicht rütteln.
4) Über den Haushalt 2016 soll erst Anfang nächsten Jahres entschieden werden. Wie bleibt die Stadt in der Übergangsphase finanziell handlungsfähig?
Antwort: Bis zur Entscheidung befinden wir uns in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung, allein damit wird ein weiterer Sanierungsbeitrag erwirtschaftet. Die Stadt bleibt jederzeit liquide.
5) Welche Konsequenzen sind zu erwarten, falls 2016 letztlich unter dem Strich doch ein Defizit bleibt?
Antwort: Nothaushaltsrecht mit Sanierungsvorgaben von oben! Ein Beispiel: Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in unserer Stadt bei 423 Prozentpunkten; der Durchschnittshebesatz von Kommunen in NRW, die haushaltsrechtlich von der Bezirksregierung kontrolliert werden (Stärkungspaktstufe 1, z. B. Stadt Porta Westfalica), steigt in den nächsten Jahren auf 654 Prozentpunkte! Meiner Meinung nach das beste Argument, den Defizitausgleich aus eigener Kraft oder eine kreisseitige Verlängerung des Konsolidierungszeitraums zu erreichen.










