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Das Mindestlohngesetz

Veröffentlicht am 09.02.2011 in Bundespolitik

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 10. Februar 2011 einen Gesetzentwurf zum Mindestlohn in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er sieht die Einrichtung einer Mindestlohnkommission vor, die jeweils zum 31. August jeden Jahres den Mindestlohn durch Beschluss vorschlagen soll.

Der Mindestlohn soll sich mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das gesamte Bundesgebiet betragen. Der Mindestlohn bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Stimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu, so setzt es den von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Mindestlohn durch Rechtsverordnung fest.

Ein wachsender Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedeuten für den Staat eine Herausforderung. In erheblichem Umfang müssen Steuergelder eingesetzt werden, um den von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zumindest das Existenzminimum zu gewährleisten.

Ab dem 1. Mai 2011, wenn die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt umgesetzt und eine Zunahme grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse zu erwarten ist, müssen Mindeststandards auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt gelten. Nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn können wir Dumpinglöhne in Deutschland stoppen. Deutschland ist eine der wenigen westlichen Industrienationen, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt.

Mehr zum Thema:
Gesetzentwurf für einen Mindestlohn

 

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