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AGSNRW: BA-Verdacht auf Missbrauch nicht belegt!

Veröffentlicht am 15.06.2011 in Arbeit und Wirtschaft

Zur aktuellen Diskussion um den von der Bundesagentur für Arbeit vermuteten Missbrauch bei Bezug von Hartz IV-Leistungen durch Selbständige erklärt der Vorsitzende der AGSNRW (Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der NRWSPD), André Brümmer:

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, unterstellt Missbrauch beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen durch Selbständige, ohne diese These belegen zu können. Hier werden von der BA aus Opfern, u.a. einer globalisierten Arbeitswelt, Täter gemacht. Selbständigkeit bedeutet, etwas zu unternehmen und eine Chance zu nutzen, um aus der Abhängigkeit vom Staat heraus zu kommen. Selbständigkeit garantiert aber nicht automatisch ein auskömmliches Einkommen. Bei sehr geringem Einkommen hilft der Staat, wie auch bei abhängig Beschäftigten.

Richtig ist, dass Geschäftsmodelle ständig hinterfragt werden müssen. Heinrich Alt misst hier aber mit zweierlei Maß: Das "Geschäftsmodell" derjenigen Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen, wird immer noch toleriert. Über 90% der Aufstocker sind abhängig Beschäftigte. Ihnen, wie auch den Selbständigen, kann man helfen durch die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen für abhängig Beschäftigte und durch eine nachhaltige Vorbereitung, Förderung und Begleitung durch die BA für Selbständige. Dann bräuchte die BA auch nicht über Repressionsmaßnahmen nachzudenken.

 

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