SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

Abschaffung des Widerspruchverfahrens erzeugt bürgerunfreundliche Wirkungen

Veröffentlicht am 14.11.2007 in Ratsfraktion

SPD-Fraktion fordert praktikable Hilfestellungen seitens der Stadtverwaltung

Bad Oeynhausen: „Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache – wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Olaf Winkelmann.

„Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren Behörde Widerspruch einlegen konnte.“

Damit ist in NRW seit 1. November bis auf wenige Ausnahmen Schluss. Denn seit dem ist das Bürokratieabbaugesetz II des Landes NRW in Kraft getreten und die Kommunen stehen vor neuen Herausforderungen im Bemühen, die Verwaltung bürgerfreundlich zu gestalten. „Die Bürger können gegen einen Bescheid, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Einspruch einlegen“, der Fraktionschef.

Von nun an ist es notwendig, sich etwa bei Einsprüchen gegen Gebühren oder verweigerte Baugenehmigungen von vorneherein an die Verwaltungsgerichte zu wenden.

„Die Veränderung führt unweigerlich zu einer noch stärkeren Belastung der ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte“, vermutet auch Ursula Sieker, Geschäftsführerin der SPD-Fraktion. „In Niedersachsen, wo das
Widerspruchverfahren ebenfalls abgeschafft worden ist, hat sich die Zahl der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten jedenfalls um 40% erhöht“. Aus eben diesem Grund hätte Bayern von der Abschaffung des Widerspruchverfahrens auch abgesehen.

„Die psychologischen und finanziellen Hürden sind bei Gerichtsverfahren
deutlich höher als bei Beschwerden auf dem Verwaltungsweg“, kritisieren beide SPD-Kommunalpolitiker. Zunächst müsse ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, im Fall der Niederlage müsse der Kläger die Gerichtskosten tragen und hinzu kommen eventuelle Anwaltskosten.

„Mit dem Ende des Widerspruchverfahrens geht ein Stück bürgernahe Rechtssicherheit verloren“, kritisieren die beiden SPD-Kommunalpolitiker. Deshalb fordert die SPD-Fraktion, dass die Verwaltung der Stadt Bad
Oeynhausen die Konsequenzen für die Bürger frühzeitig und vorausschauend durch praktikable Lösungen abmildert.

„Etwa durch die Weiterentwicklung eines zentralen Beschwerdemanagements“, so Winkelmann. Ferner bittet die SPD in ihrem Antrag darum, die Verwaltung möge in der nächsten Ratssitzung aufzeigen, in welchen Bereichen das Widerspruchsverfahren weggefallen sei und welche Fachbereiche der Verwaltung davon im einzelnen betroffen sind.

„Fehlerhafte Bescheide der Verwaltung müssen zukünftig der Vergangenheit angehören, ansonsten droht dem Bürger der Gang vor das Gericht“, so Winkelmann und Sieker abschließend.

 

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